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Baader Caspar · Nationalrat · 2011-12-21

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-21

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, der Minderheit Baader Caspar zu folgen. Sie will eigentlich bei allen Abkommen dasselbe, nämlich die Erleichterung der Identifikation des Bankkunden "auch auf andere Weise als durch Angabe des Namens", wie es im Entwurf des Bundesrates heisst, streichen: konkret beim Abkommen mit Frankreich in Artikel 2 Absatz 1, bei den übrigen Abkommen in Artikel 2 Absatz 1 Litera a.

Die Minderheit hat den Entscheid des Bundesrates vom 13. März 2009, dass die Schweiz ihre Amtshilfepraxis in den DBA Artikel 26 OECD anpasst, zur Kenntnis genommen. Dies bedeutet aber, dass die Amtshilfe auf Gesuch hin nur erteilt wird, wenn der Gesuchsteller eine doppelte Voraussetzung erfüllt, nämlich wenn er den Namen und die Adresse des Bankkunden bekanntgibt und den Namen und die Adresse des Informationsträgers, also der Bank oder des Finanzinstitutes, nennt. Von dieser Praxis soll jetzt - wie bereits in der Sondersession 2011 für weitere neun Abkommen - einseitig mit einem internen Bundesbeschluss abgewichen worden, und es soll dem Druck des Global Forum nachgegeben werden. Dagegen wehren wir uns aus folgenden drei Gründen.

1. Wir haben mit neun Vertragsstaaten Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Amtshilfeklausel nach Artikel 26 des Musterabkommens der OECD abgeschlossen. Das sind bilaterale Verträge! Auch unsere Vertragsstaaten waren mit der Formulierung und dieser Art und Weise der Amtshilfe gemäss den DBA einverstanden. Es geht einfach nicht an, dass sich eine Art "Übergremium", dieses Global Forum, in die Vertragsautonomie souveräner Staaten, also der Schweiz und unserer Vertragspartner, einmischt.

2. Der Verzicht auf das doppelte Erfordernis des Namens und der Adresse des Bankkunden und der Bank stellt eine weitere Lockerung des Bankkundengeheimnisses und damit eine weitere Preisgabe des Schutzes der Privatsphäre unserer Bankkunden dar. Unser Finanzplatz ist schon stark unter Druck geraten und muss Tausende von Arbeitsplätzen abbauen. Diese Bundesbeschlüsse schwächen unseren Finanzplatz zusätzlich. Sie werden dazu führen, dass Neugelder aus dem Mittleren und Fernen Osten nicht mehr in die Schweiz kommen, sondern von unseren eigenen Bankinstituten auf asiatische Finanzplätze in dortige Tochtergesellschaften unserer Institute umgeleitet werden. Das sind nicht alles Schwarzgelder, sondern wir haben viele Bankkunden gehabt, die einfach den Schutz der Privatsphäre in unserem Land geschätzt haben. Anscheinend soll der Schutz dieser Privatsphäre nicht mehr gewährleistet werden. Durch diese Umlagerung neuer Anlagegelder auf andere Finanzplätze gehen unserem Finanzplatz nicht nur grosse Anlagevermögen verloren, sondern das wird in Zukunft zu einer weiteren starken Reduktion der Arbeitsplätze in der Schweiz, in unserem Finanzsektor, führen.

3. Besonders störend ist die fehlende Gegenseitigkeit. Da nützt es nichts, das schönzureden. Die juristische Konstruktion ist klar. Es wird darauf verzichtet, dass das doppelte Erfordernis für Namen und Adresse sowohl des Bankkunden als auch der Bank in die Doppelbesteuerungsabkommen selbst aufgenommen wird. Mit den uns vorliegenden Bundesbeschlüssen verzichten wir nur einseitig, ohne völkerrechtliche Verpflichtung zur Gegenseitigkeit. Das bedeutet im Klartext, dass die Schweiz ihren Vertragspartnern künftig Auskunft geben müssen wird. Umgekehrt werden unsere Vertragspartner uns keine Auskunft geben müssen. Denken Sie insbesondere an das Vereinigte Königreich mit seinen Off-shore-Plätzen.

Ich bitte Sie deshalb im Interesse unserer Arbeitsplätze im Finanzbereich, die Anträge meiner Minderheit zu unterstützen.