Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-12-21
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-12-21
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, den Minderheitsantrag Baader Caspar abzulehnen.
Warum sind wir überhaupt heute hier und diskutieren über diese Antifrustrationsklausel und die entsprechenden Ergänzungen? Im Jahr 2009 haben wir den OECD-Standard übernommen, den Vorbehalt dazu aufgehoben, und haben dann DBA verhandelt, immer mit ganz restriktiver Bestimmung: Auf der Seite der Steuerpflichtigen muss der Name gegeben sein, auf der Seite des Informationsinhabers auch. Nur dann wird Amtshilfe gewährt, selbstverständlich neben anderen Voraussetzungen, die auch gegeben sein müssen. Das war aber nicht im Sinne des OECD-Standards, der weiter ist, der eben auch weiter gehende Identifikationen zulässt, sie auf einem anderen Weg zulässt.
Jetzt haben wir das aber intern so diskutiert, in unseren Botschaften so gehabt, es wurde auch so abgestimmt. Um das jetzt korrekt zu ergänzen, führen wir überhaupt diese Diskussion hier im Parlament, um also die DBA mit dieser Ergänzung gerichtsstandsfest zu machen. Andere Staaten haben nicht die gleichen Prozeduren, andere Staaten können solche Ergänzungen, die ja nicht materielle Ergänzungen sind, von sich aus auf Ministerebene oder auf Regierungsebene machen. Wir machen es über das Parlament. Aber selbstverständlich, Herr Baader, ist das völkerrechtskonform, ist es völkerrechtlich richtig und auch gerichtsstandsfest, wenn wir diese Verständigungsvereinbarungen abgeschlossen haben. Wenn Sie nur eines dieser Abkommen anschauen, sehen Sie auch, dass durchaus Gegenseitigkeit gegeben ist, sobald wir diese Verständigungsvereinbarungen beidseitig unterzeichnet haben.
Ich möchte Sie wirklich bitten, diesen neun Abkommen zuzustimmen, die ja nichts anderes enthalten oder aufnehmen als die zehn Abkommen, denen Sie im Sommer bereits zugestimmt haben.
Noch zur Frage der Gruppenanfragen, zu dieser Diskussion, die auf OECD-Ebene jetzt geführt wird: Die OECD hat den OECD-Standard neu ausgelegt, sage ich jetzt einmal. Es steht aber noch nicht ganz fest, wie aufseiten des Informationsinhabers die Anforderungen sein sollen, ob man dort auch Verhaltensmusteranfragen oder Gruppenanfragen bezüglich Fehlverhaltens verlangt. In jedem Fall ist das noch in Diskussion. Man weiss, dass beabsichtigt ist, das auf Mitte 2012 oder auf Beginn 2013 in Kraft zu setzen. Tatsache ist, dass heute kein Staat diese Gruppenanfragen kennt und wir der Auffassung sind, dass wir nicht die Ersten sein sollten, die solche zulassen, weil hier noch eine Entwicklung möglich ist.
Ich bitte Sie, die neun Abkommen zu genehmigen, ihnen zuzustimmen und damit etwas zu schaffen, was die Unternehmen dringendst nötig haben, damit sie nächstes Jahr nicht noch mehr Schwierigkeiten haben, als sie ohnehin haben.