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Schiesser Fritz · Ständerat · 2001-06-12

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-12

Wortprotokoll

Ich bin nicht Mitglied der Aussenpolitischen Kommission und habe an der gestrigen Orientierung demzufolge nicht teilgenommen. Ich bin aber Mitglied der Sicherheitspolitischen Kommission, und wenn ich an verschiedene Diskussionen in diesen Kommissionen denke - insbesondere was den Grenzschutz und die Rolle des Grenzwachtkorps betrifft -, gehe ich davon aus, dass die vorliegende Problematik nicht nur die APK betrifft, sondern insbesondere auch die SiK und, so würde ich meinen, auch die Staatspolitische Kommission. Ich würde es eigentlich begrüssen, wenn diese Problematik inskünftig auch in diesen Kommissionen diskutiert werden könnte, weil es sich um eine departementsübergreifende Problematik handelt, deren Dimensionen wir - das hat Herr Merz meines Erachtens ausgezeichnet dargestellt - heute überhaupt noch nicht umreissen können.

Was ist der Grund meiner Intervention? Ich interveniere wegen eines ganz bestimmten Punktes und halte mich dabei an den Grundsatz "Wer schweigt, scheint zuzustimmen". Ich möchte deshalb nicht schweigen, sondern meinen Vorbehalt hier anbringen. Es handelt sich nicht um einen Vorbehalt in dem Sinne, dass ich grundsätzlich gegen Verhandlungen im Bereich "Schengen" wäre, aber es geht mir darum, dass ein Kernpunkt in den Kommissionen und später auch hier im Rat vertieft werden muss und dass der Bundesrat dann weitere Informationsbeurteilungen vornehmen muss.

Der Bundesrat nimmt in seiner Antwort eine politische Beurteilung vor, zu der ich ein Fragezeichen mache. Er sagt - etwas jovial ausgedrückt -: Das Preis-/Leistungs-Verhältnis stimmt für uns. Und hier mache ich das grosse Fragezeichen, insbesondere deshalb, weil ich einerseits den Preis nicht so genau kenne und weil ich andererseits die Leistung noch nicht genau abschätzen kann.

Der Bundesrat schreibt (Ziff. 2): "Gemäss heutigem Kenntnisstand" - der Bundesrat mahnt also immerhin zur Vorsicht - "hätte eine Übernahme dieses Acquis für die Schweiz primär den Nachteil, dass ihr als Nichtmitgliedstaat wohl ein Mitbestimmungs-, aber kein förmliches Mitentscheidungsrecht zukommt, mithin ein institutionelles Ungleichgewicht vorliegen würde. Dabei handelte es sich seitens der Schweiz um einen bewusst vorgenommenen Souveränitätsverzicht. Dieser Verzicht würde jedoch durch gewichtige Vorteile kompensiert ...." Sie sehen, wo mein Vorbehalt liegt; das ist für mich einer der ganz zentralen Punkte, den es zu beurteilen gilt.

Wir haben einen Acquis zu übernehmen, der Bundesrat sagt, tel quel; Herr Frick macht entsprechende Vorbehalte und führt als Präsident der Aussenpolitischen Kommission ganz klar aus: So geht es nicht. Der Bundesrat geht dagegen davon aus, dass dieser Acquis zu übernehmen ist.

Die Tragweite des Acquis sollte eigentlich vom aktuellen Stand her einigermassen abzuschätzen sein. Herr Frick hat aber ein Beispiel gebracht, das ich nicht beurteilen kann, das meine Bedenken aber verstärkt hat, nämlich, dass dieser Acquis ohne formelle Änderungen von zuständigen Instanzen durch Auslegung, durch Interpretation, so erweitert werden kann, dass er neue Dimensionen erhält. Dieser Acquis kann natürlich auch auf dem formellen Weg erweitert werden; das kennen wir aus anderen Verhandlungsergebnissen. Wir können beim Ausbau des Acquis vielleicht mitreden, aber nicht mitbestimmen.

Solange ich nicht weiss, was das bedeuten kann, kann ich auch den Preis nicht beurteilen, den wir für eine derartige Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens von Schengen zu bezahlen hätten.

Der Bundesrat hat für sich aufgrund des heutigen Kenntnisstandes eine politische Würdigung vorgenommen und ein Urteil gefällt. Ich sage ganz klar: Dieses politische Urteil wird dieses Parlament dereinst vornehmen müssen, wenn die Verhandlungen weitergehen. Ich nehme zur Kenntnis, dass der Bundesrat für sich ein Urteil fällen konnte, und mache den Vorbehalt: Ich nehme dieses Urteil des Bundesrates zur Kenntnis, ob ich aber zu einem gleichen Ergebnis gelange, ob der Rat zu einem gleichen Ergebnis gelangt, ob der andere Rat dereinst zu einem gleichen Ergebnis gelangen wird und ob der Souverän dann zu einem gleichen Ergebnis gelangen wird, das ist offen. Diesen Vorbehalt möchte ich hier klar anbringen, damit es später nicht heisst, wir hätten das Urteil so entgegengenommen, wie es der Bundesrat vorgelegt hat.

Ich bin auch dafür, dass wir in diesem Bereich weiter gehen, Abklärungen treffen; dass der Bundesrat in diesem Stadium die Verantwortung trägt, dass ein intensives Verfahren der Orientierung der zuständigen Kommissionen stattfindet, dass aber letztlich der Entscheid beim Parlament liegt.

Ich bin Ihnen dankbar, Frau Bundesrätin Metzler, wenn Sie diese Vorbehalte - die wahrscheinlich nicht nur ich hege, ich habe das aus den Voten namentlich von Herrn Frick, aber auch von Herrn Merz herausgespürt - zur Kenntnis nehmen und im weiteren Diskussionsprozess auch dem Informationsbedarf derjenigen Parlamentarier Rechnung tragen, die nicht einer Kommission angehören, welche vertieft informiert wird.