Gutzwiller Felix · Ständerat · 2011-12-13
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-13
Wortprotokoll
Dann äussere ich mich gern noch in Ergänzung der Worte des Kommissionssprechers, der ja eigentlich die wichtigen Eckpunkte ausgezeichnet dargelegt hat. Ich möchte aus meiner Optik hier einfach noch zusätzlich anführen, dass wir ja nach der Rückweisung, die wir vorgenommen hatten, dieses gesamte Dossier noch einmal ausführlich diskutiert haben. Der Kommissionssprecher hat dargelegt, welche Hearings und Diskussionen durchgeführt wurden. Auch ich möchte Sie bitten, diese Abkommen nun zu genehmigen, und zwar mit folgenden Begründungen:
Ich glaube, dieses Abkommen mit den USA zeigt erstens, dass es hier möglicherweise - ich sage "möglicherweise", weil es ja noch immer nicht unterschrieben ist - gelingt, in dieser Problematik eine Verhandlungslösung zu erzielen. Das scheint mir sehr wichtig, wenn ich die Alternativen bedenke. Alternativen, gemessen an der früheren Geschichte etwa mit dem UBS-Staatsvertrag, könnten ein neuer Staatsvertrag oder aber auch Notrecht sein. Beide - ohne dass ich jetzt in die Details gehen will - sind wohl keine sinnvollen Strategien in diesem Bereich. Hier könnten wir mit diesem Vorgehen zu einer Verhandlungslösung kommen, die grundsätzlich auch den Finanzplatz Schweiz von dieser Problematik befreit, die uns seit Jahren beschäftigt.
Ich glaube, der zweite gute Grund, hier zuzustimmen, ist, dass die Lösung, die vorgeschlagen ist, auf dem bestehenden Recht beruht. Wir haben ja schon in der Debatte in der Herbstsession kurz darüber gesprochen. Nach meiner Auffassung bezüglich der Geschichte der letzten Jahre war es im Kontext mit dem UBS-Staatsvertrag zu eindimensional - wenn ich das so sagen darf - ausgedrückt worden, dass eben auch in der Zukunft nur immer Einzelanfragen rechtens seien. In Tat und Wahrheit ist es eben doch so, das hat die Debatte in der Kommission gezeigt, dass diese damaligen Auskünfte zumindest interpretationsbedürftig sind. Denn das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA von 1996, das ja heute noch gültig ist, lässt Gruppenanfragen zu. Dazu gibt es auch einen Bundesverwaltungsgerichtsentscheid. Damit ist eigentlich die Lösung, die Ihnen die Kommission heute vorschlägt, kompatibel mit dem bestehenden Recht und führt für das neue DBA weiter, was aufgrund des DBA von 1996 schon möglich war. Das scheint mir ein wichtiger Punkt.
Ein dritter Punkt ist - der Kommissionssprecher hat es gesagt -, dass hier klar zwischen "fishing expeditions" und Gruppenanfragen unterschieden wird. Die Kommission hat sich sehr intensiv mit dieser Frage beschäftigt, und es ist klargeworden, dass Gruppenanfragen eben nur unter genau umschriebenen Voraussetzungen möglich sind, dass sie ein definiertes, spezifisches Verhaltensmuster beschreiben, mit welchem Steuerpflichtige Steuerhinterziehung begangen haben sollen. Eine Abgrenzung ist also möglich.
Ein vierter Punkt, der, glaube ich, wichtig ist: Wenn ich das richtig sehe, hat diese Lösung auch keine Rückwirkung. Das wäre vielleicht bei einem Staatsvertrag anders gewesen. Wir wollen hier sicher keine Rückwirkung. Das geltende Recht wird nicht rückwirkend abgeändert. Das ist ja auch unter der Optik der Rechtsstaatlichkeit ein wichtiger Punkt.
Schliesslich scheint mir, dass wir wirklich einen Schlussstrich unter die Problematik des Privatkundengeschäfts mit den USA ziehen können, wenn wir in diese Richtung gehen - es muss dann selbstverständlich auch der Nationalrat hier mitziehen. Wenn diese Lösung gelänge - und das scheint für mich eigentlich der wichtigste Grund -, würde das dazu beitragen, dass wir die zukünftige Strategie des Finanzplatzes Schweiz umrissen hätten, die ja spätestens seit dem UBS-Abkommen eigentlich klar ist, nämlich, dass es kein zukunftstaugliches Geschäftsmodell ist, mit nichtsteuerkonformen Vermögen zu arbeiten, dass es in der Zukunft keine solchen Geschäfte mehr geben darf. Eigentlich wird diese Lösung, diese Strategie für die Zukunft, unter dem Strich auch in Bezug auf die USA implementiert; sie besteht darin, dass es eben in der Zukunft nur noch steuerkonforme Vermögen zu verwalten geben kann. Ich bin überzeugt, dass der Finanzplatz Schweiz auch mit dieser neuen Strategie eine ausgezeichnete Zukunftschance haben wird. Deshalb ist es an der Zeit, mit diesen Altlasten aufzuräumen. Die hier vorgelegte Lösung des Bundesrates, der Verwaltung bietet die Möglichkeit, diese Altlasten zu erledigen und damit eben auf eine neue, steuerkonforme Zukunft des Finanzplatzes zuzugehen.
Ich bitte Sie also, hier zuzustimmen.