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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-06-12

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-06-12

Wortprotokoll

Zum neuen Vorbereitungshaftgrund: Es handelt sich hier durchaus um eine Lücke in der geltenden Rechtsordnung. Der Bundesrat befürwortet daher die Aufnahme eines solchen Vorbereitungshaftgrundes. Ich möchte aber betonen, dass man, entgegen der Auffassung der Kommission, keineswegs von einem offensichtlichen Missstand sprechen kann. Die Anzahl der Personen, die jährlich gestützt auf diesen Haftgrund in Vorbereitungshaft genommen werden könnten, wird sich voraussichtlich im ein- bis zweistelligen Bereich bewegen.

[PAGE 279] Zur Täuschung der Behörden: Der Bundesrat schliesst sich der Auffassung der Kommission an, dass im geltenden Anag bei den Straftatbeständen eine Lücke besteht. Wer die mit dem Vollzug betrauten Behörden durch falsche Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen täuscht und dadurch die Erteilung einer Bewilligung für sich oder andere erschleicht, soll bestraft werden können. Gemäss einem Urteil des Bundesgerichtes aus dem Jahre 1999 ist dies heute nicht möglich. Der neue Straftatbestand wäre insbesondere bei der Vermittlung oder beim Eingehen einer Scheinehe anwendbar.

Ein neuer Straftatbestand im Falle einer Täuschung der Behörden wurde bereits in den Vernehmlassungsentwurf für ein neues Ausländergesetz aufgenommen. Er fand grosse Zustimmung - insbesondere bei den Kantonen und bei den Vollzugsbehörden. Der Vorschlag der SPK wurde gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf noch präzisiert, und er trägt insbesondere der Stellungnahme des Bundesgerichtes Rechnung.

Ich bin mir bewusst, dass auch im Ausländerbereich Missbräuche die Ausnahme bilden. Hier aber von einer konkreten Anzahl von Fällen zu sprechen ist meines Erachtens falsch, denn gerade hier geht es um einen Bereich, in dem man nicht genau weiss, um wie viele Fälle von Missbrauch es sich handelt. Bei der überwiegenden Mehrzahl dieser Ehen stehen nicht aufenthaltsrechtliche Motive im Vordergrund, sondern die partnerschaftliche Beziehung zwischen zwei Menschen. Die zuständigen Behörden stehen hier immer wieder vor sehr heiklen Aufgaben; die notwendigen Nachforschungen werden schnell als unzulässige Einmischung in Privatangelegenheiten empfunden.

Eine glaubwürdige und von einer Mehrheit der Bevölkerung mitgetragene Migrationspolitik ist aber nur möglich, wenn die zuständigen Behörden gegen Missbräuche konsequent vorgehen, gerade auch im Bereich des Familiennachzuges.

Eine strafrechtliche Verfolgung ist insbesondere dann angebracht, wenn Scheinehen gegen Entgelt vermittelt werden. In dem vom Bundesgericht beurteilten Fall sollten die heiratswilligen Schweizerinnen zwischen 25 000 und 30 000 Franken erhalten. Zudem musste eine Vermittlungsgebühr entrichtet werden.

Angesichts der Tatsache, dass auch in anderen Bereichen des Anag ein dringlicher Handlungsbedarf geltend gemacht wird, könnte aber eine vorgezogene Teilrevision weitere Änderungswünsche nach sich ziehen und so die Schaffung eines kohärenten neuen Ausländergesetzes wesentlich erschweren und gegebenenfalls hinauszögern. Ich verweise dabei insbesondere auf die Anliegen der Parlamentarischen Initiative Goll 96.461, die Sie als nächstes Geschäft behandeln werden.

Der Bundesrat würde daher eine Aufnahme dieser Bestimmungen in das geplante neue Ausländergesetz - also eine nicht vorgezogene Behandlung - vorziehen. Die Botschaft, Herr Reimann, wird noch dieses Jahr kommen; die Planung ist darauf ausgelegt, und es gibt im Moment keine Hinweise darauf, dass wir unsere Planung nicht einhalten könnten.

Angesichts des tatsächlich vorhandenen und auch vom Bundesgericht festgehaltenen Handlungsbedarfs widersetzt sich aber der Bundesrat dem gewählten Vorgehen der SPK nicht. Noch im Juni wird der Bundesrat vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zum Entwurf für ein neues Ausländergesetzes Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen beschliessen. Die Verabschiedung ist, wie gesagt, für den Herbst dieses Jahres geplant.

Der Bundesrat beantragt, den Anträgen und dem Bericht Ihrer Staatspolitischen Kommission zuzustimmen.

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