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Germann Hannes · Ständerat · 2011-09-21

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-21

Wortprotokoll

Bildung, Wissen, Forschung und Entwicklung sind grosse Trümpfe der Schweiz, das wissen wir alle. Entsprechend müssen wir zu diesen Werten Sorge tragen und sie pflegen. Nun verweist der Bundesrat in seiner ablehnenden Begründung auf die 300 Millionen Franken Kosten beim Bund und die 500 Millionen bei den Kantonen. Wenn ich mir überlege, wie viel wir für Heilungsmassnahmen auszugeben bereit sind, muss ich sagen, dass es wahrscheinlich besser wäre, diese 300 Millionen in die Zukunft zu investieren, als sie im Nachhinein für Kurzarbeits- oder Arbeitslosenentschädigung auszugeben. Der Bundesrat führt auch aus, dass unsere Unternehmen von einem hohen Ausbildungsniveau und einer erstklassigen Grundlagenforschung mehr profitieren würden als von Steuervergünstigungen. Ja, natürlich, davon profitieren alle Unternehmen. Davon profitieren aber auch Forschungsunternehmen im Ausland, wenn die Leute dorthin abwandern.

Ich finde es richtig und wichtig, dass wir jetzt ein Signal für den Forschungsstandort Schweiz senden. Wenn wir uns mit Unternehmern unterhalten, die in diesem Bereich tätig sind, dann sagen uns die, dass der Spielraum immer enger, der Kampf der Standorte um solch hochwertige Arbeitsplätze immer härter wird. Wenn ich nun nach Frankreich oder Irland schaue - das kennen wir bereits -, dann muss ich sagen, [PAGE 872] dass diese Länder wirklich Systeme haben, die Anreize bieten; sie machen aber zum Glück andere Fehler. Selbst in Belgien - ich will Ihnen kurz dieses Beispiel aufzeigen, damit wir sehen, was im Moment abläuft - wurde kürzlich eine Regelung eingeführt, die dazu führte, dass dort lediglich 20 Prozent der Erträge aus Patenten besteuert werden; 80 Prozent der Lizenzerträge werden somit nicht der Gewinnbesteuerung zugeführt. Darüber hinaus können Unternehmen wahlweise einen Steuerfreibetrag in der Höhe von 14,5 Prozent der Anschaffungskosten oder eine entsprechende Steuergutschrift für Investitionen in Forschung und Entwicklung in Anspruch nehmen. Die Gutschrift kann dann während vier Veranlagungsjahren vorgetragen und danach, wenn sie nicht genutzt wird, bar ausbezahlt werden. Zudem können Unternehmen - jetzt müssen Sie gut zuhören -, die besonders qualifiziertes Personal einstellen, in den Genuss eines einmaligen Abzugs von bis zu 25 000 Euro vom zu versteuernden Gewinn kommen, und zwar pro Mitarbeiter. Darüber hinaus ist es den Unternehmen gestattet, für Forschungsmitarbeiter, die an einem Forschungsprojekt in einer Universität arbeiten, lediglich 50 Prozent der Lohnquellensteuer an die Behörden abzuführen und dadurch ihre gesamten Beschäftigungskosten zu senken.

Belgien ist nun nicht fernab der Welt, auch in den Niederlanden ist man sehr kreativ; das gilt selbstverständlich auch für andere Staaten. In der Schweiz gibt es derartige Anreize bis heute nicht. Klar, Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen gelten grundsätzlich als geschäftsmässig begründete Kosten und sind auch zu 100 Prozent zum Abzug zugelassen; das sei eingeräumt. Aber von einem speziellen Förderungssystem kann man in unserem Land nicht sprechen.

Ich sähe es jetzt als eine Chance an, in einer Phase, in der wir gegenüber dem Ausland punkto Attraktivität laufend an Terrain verlieren, die richtigen Zeichen zu setzen. Wenn diese Motion angenommen wird, können wir sie ja mit anderen Vorstössen in die Unternehmenssteuerreform III einfliessen lassen. Das heisst nicht, dass der Bundesrat alles eins zu eins umsetzen muss. Dort sind wir auch gefordert, das Regime der gemischten Gesellschaft genauer anzuschauen. Das wäre etwas ganz Wichtiges, denn auch dort gibt es ja keine speziellen Möglichkeiten, Forschung und Entwicklung zu fördern. Aber eine Lösung brauchen wir dort sehr wohl. Schliesslich sei noch darauf verwiesen, dass ein effektiver Steuersatz von rund 10 Prozent auf Lizenzeinnahmen im internationalen Verhältnis nicht gerade wettbewerbsfähig ist.

Sie sehen, es gibt viel zu tun. Ich fordere den Bundesrat auf, mit mehr Mut an die Sache heranzugehen, in die Zukunft zu blicken und jetzt die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen, denn vorbeugen ist besser als heilen.

In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihre Zustimmung zum Antrag der Minderheit.