Luginbühl Werner · Ständerat · 2011-09-21
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2011-09-21
Wortprotokoll
Die Motion verlangt, dass Forschungs- und Entwicklungsausgaben nicht nur wie im geltenden Recht zu 100 Prozent, sondern zu 130 bis 140 Prozent als Aufwand von der Bemessungsgrundlage der Gewinnsteuer von Bund und Kantonen abgezogen werden können. Wie erwähnt beantragt Ihnen die WAK die Ablehnung der Motion. Dieser Antrag bedeutet aber nicht, dass die Mehrheit der Kommission nicht auch der Meinung wäre, dass Massnahmen zur Förderung der Attraktivität des Forschungs- und Entwicklungsstandortes Schweiz nötig wären, im Gegenteil; der Wettbewerb zwischen den erstklassigen Forschungsstandorten spielt, und es gibt Anzeichen, dass der Standort Schweiz an Attraktivität verliert.
Die Mehrheit beantragt Ihnen die Ablehnung, weil der Vorstoss relativ präzise formuliert ist und sich auf eine ganz konkrete Massnahme fokussiert. Die steuerliche Behandlung von Forschung und Entwicklung unterscheidet zwischen Input- und Outputförderung. Die Inputförderung betrifft deren Aufwandseite. Sie zielt darauf ab, Arbeitsplätze in den Bereichen Forschung und Entwicklung zu schaffen respektive zu erhalten. Forschung und Entwicklung werden gefördert, indem solche Investitionen unmittelbar zu Steuervorteilen führen. Dabei ist es jedoch nicht erforderlich, dass diese Forschung und Entwicklung auch zu einem erfolgreichen, d. h. Erträge generierenden Resultat führen. Die Inputförderung ist nicht geeignet, den Transfer von marktreifen Forschungsresultaten in ein Land mit tiefer Besteuerung der daraus fliessenden Erträge zu verhindern. Auch wenn wir wissen, dass Forschung und Entwicklung bei der Steigerung der technischen Leistungsfähigkeit der Schweiz eine grosse Bedeutung zukommt, heisst dies nicht, dass eine indirekte Subventionierung mittels Steuervergünstigungen in jedem Fall geboten wäre.
Die Umsetzung der Motion nach ihrem Wortlaut hätte Mindereinnahmen bei der Gewinnsteuer zur Folge; beim Bund lägen diese in der Grössenordnung von 300 Millionen Franken und bei den Kantonen in der Höhe von rund 540 Millionen Franken.
Eine Attraktivierung des Standortes Schweiz wird etwas kosten. Die Kommissionsmehrheit hatte aber Zweifel, ob dieser hohe Betrag richtig eingesetzt wäre. Das Anliegen der Attraktivierung des Forschungs- und Entwicklungsstandortes Schweiz wurde bereits an den Bundesrat überwiesen; das ist der andere wichtige Grund, warum die Kommissionsmehrheit die Ablehnung beantragt. Die in einen Prüfungsauftrag umgewandelte Motion 08.3853, "Einführung von steuerlichen Fördermassnahmen zur Stärkung des Forschungsstandortes Schweiz", und das ähnlich lautende Postulat 10.3894 fordern den Bundesrat zum Handeln auf, sind aber in ihrer Stossrichtung breiter gefasst. Die WAK erwartet vom Bundesrat, dass entsprechende Vorschläge unterbreitet werden.
Aus den genannten Gründen beantragen wir Ihnen aber die Ablehnung dieser Motion.