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preparatory:AB 135794

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-02-29

Wortprotokoll

Wer als Land wirtschaftlich so stark vernetzt ist wie die Schweiz, muss sich auch an die globalen Spielregeln halten. Das gilt auch für die Amtshilfe in Steuersachen. Ihr Zweck ist es sicherzustellen, dass die ausländischen Staaten die Steuergesetze gegenüber ihren Steuerpflichtigen durchsetzen können; dazu braucht es die Amtshilfe. Das sichert den Staaten zugleich das Steuersubstrat und damit die Stabilität des internationalen Finanzsystems - auch daran hat die Schweiz ein Interesse. Deshalb ist die SP-Fraktion ganz klar für Eintreten auf die Vorlage.

Dieses Gesetz wäre zu Beginn der letzten Legislatur noch undenkbar gewesen. Dass wir hier nun einen Schritt weiter sind, ist nicht auf die Einsicht der bürgerlichen Parteien zurückzuführen, sondern auf den Druck des Auslands. Unter dem Druck des Auslands, insbesondere der OECD- bzw. der G-20-Staaten, musste die Schweiz zuerst die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug zumindest gegenüber dem Ausland aufgeben und Artikel 26 des OECD-Musterabkommens als Standard für die Amtshilfe in Steuersachen anerkennen. Wiederum unter dem Druck des Auslands musste die Schweiz aufgrund der Peer Reviews der OECD die ungenügende Amtshilfeverordnung anpassen. Deswegen haben wir jetzt das Gesetz vor uns. Heute muss allen klar sein, dass das Steuerhinterziehergeheimnis eine korrekte Amtshilfe nicht länger behindern darf. Diese Schlaumeiereien sind nun zu Ende. Das Amtshilfegesetz weist in der vorliegenden Form aber einige grundlegende Mängel auf. Es muss deshalb nachgebessert werden.

Zum Ersten: Das vorliegende Gesetz ist nur auf Länder anwendbar, mit denen die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen oder ein vergleichbares Abkommen in Steuersachen abgeschlossen hat. Die anderen Staaten werden damit bei der Amtshilfe in Steuersachen weiterhin benachteiligt. Aber alle Staaten mit demokratisch legitimierten Steuergesetzen haben den Anspruch, dass diese gegenüber ihren Steuerpflichtigen auch durchgesetzt werden können. Das ist ja der Zweck der Amtshilfe. Der OECD-Standard bei der Amtshilfe in Steuersachen muss deshalb gegenüber allen Ländern durchgesetzt werden können und gelten.

Zum Zweiten: Mit diesem Gesetz werden die Schweizer Steuerbehörden gegenüber den ausländischen Fisken schlechtergestellt. Da wir im Inland noch immer die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug kennen, ist bei der Verwertung der Daten auch mit dem Bankgeheimnis keine gleiche Behandlung sichergestellt. Es ist geradezu pervers, dass die Steuerbehörden in der Schweiz Daten, die sie aufgrund des OECD-Musterabkommens für das Ausland beschaffen müssen, selber nicht verwerten dürfen. Bei vermuteter Steuerhinterziehung erhalten ausländische Steuerbehörden Informationen, die die inländischen Behörden im Ausland nicht anfordern können. Diese Ungleichbehandlung geht nicht. Sie wird auch von den Finanzdirektoren der Kantone massiv kritisiert.

Zum Dritten: Es ist bereits heute absehbar, dass das vorliegende Gesetz bald überholt sein wird. Der Kommentar zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens ist in Revision. Neu werden auch Sammelanfragen zum OECD-Standard gehören. Dann wird die Schweiz, wieder unter dem Druck des Auslands, das Gesetz bereits wieder revidieren müssen. Es ist sinnvoll, dass wir das jetzt selber machen und diese Änderung bei der jetzigen Gesetzesrevision vornehmen und uns nicht wieder vom Ausland unter Druck setzen lassen. Deswegen ist für uns klar, dass das Steueramtshilfegesetz in diesen drei Punkten nachgebessert werden muss.

Zum Rückweisungsantrag der Minderheit Schelbert, den ich mitunterzeichnet habe: Die SP-Fraktion ist gegen die Rückweisung der Vorlage, weil wir diese Nachbesserungen bereits bei der jetzigen Beratung vornehmen können. Es macht keinen Sinn, und wir verlieren nur Zeit, wenn wir das Gesetz zur Nachbesserung in diesen Punkten an den Bundesrat zurückschicken, während wir mit den Anträgen der SP-Fraktion heute die Gelegenheit haben, die erforderlichen Nachbesserungen vorzunehmen. Ich bitte Sie deshalb, in diesem Gesetz die nötigen Nachbesserungen in Richtung einer konsequenten Weissgeldstrategie vorzunehmen. Zu einer ernstgenommenen Weissgeldstrategie gehört selbstredend auch eine korrekte Amtshilfe in Steuersachen. Wer kein Schwarzgeld annimmt, muss davor auch keine Angst haben.

Ich bitte Sie - Eintreten ist ja unbestritten -: Weisen Sie das Gesetz nicht zurück, aber nehmen Sie die notwendigen Verbesserungen vor, und schliessen Sie die drei Lücken, die wir moniert haben.

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