Maier Thomas · Nationalrat · 2012-02-29
Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-02-29
Wortprotokoll
Dieses Bundesgesetz über die internationale Amtshilfe in Steuersachen enthält die verfahrensrechtlichen Bestimmungen und rechtlichen Grundlagen zum Vollzug der Amtshilfe nach den Doppelbesteuerungsabkommen und nach anderen internationalen Abkommen. Im Frühjahr 2009 hat der Bundesrat beschlossen, in Zukunft bei der Amtshilfe in Steuersachen den Standard nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zu übernehmen. Die Umsetzung dieses Beschlusses erfordert die Anpassung bestehender und den Abschluss neuer Doppelbesteuerungsabkommen, welchen wir Grünliberalen konsequent zugestimmt haben.
Die Amtshilfeklausel der einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen enthält die materiellrechtlichen Grundlagen für den Informationsaustausch zwischen der Schweiz und den anderen Vertragsstaaten. Der verfahrensrechtliche Vollzug der Amtshilfe muss jedoch im Landesrecht erfolgen. Zu diesem Zweck sollten wir nun konsequenterweise dieses Steueramtshilfegesetz erlassen und heute darauf eintreten.
Eine intensiv diskutierte Frage wird wohl diejenige der sogenannten Gruppenanfragen sein. Das Gesetz enthält den Grundsatz, dass die Amtshilfe ausschliesslich auf Ersuchen im Einzelfall geleistet wird. Die Grünliberalen werden dem zustimmen, auch wenn im Moment diesbezüglich Diskussionen zu gewissen Anpassungen laufen. Wir können das erst dann in einer gesetzlichen Grundlage legiferieren, wenn die OECD diesbezüglich klare Vorgaben erarbeitet hat. Ansonsten müssten wir sofort wieder Anpassungen am Gesetz vornehmen.
Im Übrigen erachten wir Grünliberalen die von der Kommissionsmehrheit festgelegten Regelungen für sinnvoll. So soll auf ein Gesuch beispielsweise nicht eingetreten werden, wenn es auf Informationen beruht, die durch nach schweizerischem Recht strafbare Handlungen erlangt wurden.
In diesem Sinne werden die Grünliberalen für Eintreten und gegen Rückweisung stimmen und in der Regel - bis auf ein, zwei Ausnahmen - den Anträgen der Kommissionsmehrheit folgen.