Bieri Peter · Ständerat · 2012-03-07
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-07
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir eine generelle Bemerkung, die nicht dieses Gesetz betrifft, die ich jedoch anhand des Einzelantrages Schmid Martin zu Absatz 1 von Artikel 31a mache: Ich stelle in letzter Zeit vermehrt fest, dass wir die Zusammenarbeit, das Einvernehmen oder die Absprache zwischen Bund und Kantonen in unsere Gesetze schreiben. Ich erinnere mich, dass ich selbst in dieser Form bei Via sicura im Bereich der Fussgängerstreifen einen Antrag gestellt habe. Wir hatten die gleiche Thematik beim Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Jugend und Musik". Auf der anderen Seite stehen in der Bundesverfassung zum Zusammenwirken von Bund und Kantonen in Artikel 44 die folgenden Grundsätze: "Bund und Kantone unterstützen einander in der Erfüllung ihrer Aufgaben und arbeiten zusammen."
Wir müssten uns hier einmal grundsätzlich die Frage stellen, wann es nötig ist, dass wir solche Formulierungen speziell in ein Gesetz schreiben, und wann es für diese Zusammenarbeit ein generelles Verständnis gibt. Wenn wir die Zusammenarbeit zusätzlich ins Gesetz schreiben, müssen wir die Frage stellen, was der zusätzliche Gehalt im Vergleich zum verfassungsmässigen Grundsatz ist. Wir können dieses Problem hier nicht lösen, vielleicht könnte sich aber einmal die Staatspolitische Kommission oder die Redaktionskommission zu dieser generellen Thematik Gedanken machen. Ich habe gelegentlich den Verdacht, dass man mit diesem Zusatz mehr hineininterpretieren will, als der generelle verfassungsmässige Grundsatz besagen will - ohne dass man effektiv sagt, was diese Differenz sein sollte. Das ist, wie gesagt, ein grundsätzlicher Gedanke zu dieser Formulierung im Einzelantrag von Martin Schmid, die wir - ich eingeschlossen - in anderen Gesetzen ebenfalls aufgenommen haben, um damit die Zusammenarbeit und die gegenseitige Abstimmung zu betonen. Dies ist kein Antrag, sondern eine generelle Bemerkung zu Gesetzesvorlagen, die wir in vergangenen Jahren miteinander behandelt haben.