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Schmid Martin · Ständerat · 2012-03-07

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-07

Wortprotokoll

Ich möchte zu diesen beiden Voten kurz Stellung nehmen.

Zuerst zum Votum von Herrn Gutzwiller, der eigentlich sagt, dass das, was ich beantrage, eine Selbstverständlichkeit darstelle, weil der Bund ja nur in Kooperation mit den Kantonen handle. Es ist natürlich schon ein qualitativer Unterschied, ob Sie meinem Antrag zustimmen oder nicht. Das zeigt sich gerade auch in Bezug auf das Votum von Herrn Bieri. Kooperatives Verhalten beinhaltet natürlich nicht, dass der Bund letztlich auf die Meinungen der Kantone Rücksicht nehmen muss. Mein Antrag geht deshalb dahin, dass eine solche Massnahme nur dann eingeführt werden kann, wenn die Mehrheit der Kantone ihr zustimmt. Es braucht keine einstimmige Zustimmung, sondern eine Zustimmung der Mehrheit der Kantone; das ist der qualitative Unterschied. Kooperatives Verhalten bedeutet, dass man sich abspricht, aber nicht unbedingt, dass auch ein Einverständnis vorhanden ist.

Ich möchte, dass der Bund eine solche Abgabe nur einführen kann, wenn die Mehrheit der Kantone einverstanden ist. Warum möchte ich das? Die finanziellen Lasten sind von den Bauern und den Tierhaltern zu tragen und die Restkosten nach diesem Konzept von den Kantonen. Gerade in diesen Fällen soll über die Betroffenen, welche die Kosten übernehmen müssen, doch nicht der Bund entscheiden.

Sie können meinem Antrag mit gutem Grund zustimmen. Herr Gutzwiller hat ja gesagt, der Bund würde sowieso nur so handeln, wie ich es beantrage. Also bitte ich Sie, es auch so zu verankern. Dann ist auch in Zukunft sicher, dass es im Bereich dieses Konzepts keine missverständlichen Auslegungen gibt.

Ich möchte Herrn Bieri zustimmen, wenn er verlangt, dass man das einmal im Generellen untersucht. Ich meine aber schon mit meinem Votum aufgezeigt zu haben, dass ein qualitativer Unterschied gegenüber der Verfassungsbestimmung besteht.

Zu Absatz 3: Herr Gutzwiller hat darauf hingewiesen, dass diese Abgabe nur zum Vollzug von Routinemassnahmen verwendet würde und dass es hier nicht um Kriseninterventionen gehe. Genau das ist ein weiteres Argument, das für meinen Antrag spricht: Wenn es nur um Routinemassnahmen geht, kann auch der Bund die finanzielle Planung vornehmen und diese Programme mit den Kantonen aufgleisen; da bleibt genügend Zeit.

Ich bitte Sie also, meinem Antrag zu den beiden Absätzen zuzustimmen.