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AB 135906

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-03-07

Wortprotokoll

Ich halte mich kurz, der Kommissionssprecher hat einen umfassenden Überblick über dieses Freihandelsabkommen gegeben. Ich habe meinerseits vorhin beim Aussenwirtschaftsbericht die Bedeutung dieser Freihandelsabkommen betont und auch das Netz erwähnt, das in den letzten zwanzig Jahren aufgebaut wurde.

Es geht auch hier selbstverständlich um stabile Bedingungen, um den diskriminierungsfreien Marktzugang und Rechtssicherheit, die für unsere Firmen einfach entscheidend wichtig ist. Mit diesem Hongkong-Abkommen gelingt es, diese Voraussetzungen zusätzlich zu verbessern. Wir sind immer wieder mit der Diskriminierungsfrage konfrontiert. Da, wo andere Freihandelsabkommen abschliessen können und wir nicht oder erst später oder zu spät, können Diskriminierungssituationen entstehen. Das ist selbstverständlich nicht erwünscht, und deshalb ist es uns ganz wichtig, dass wir mit den bedeutendsten Partnern Freihandelsabkommen abschliessen können, eben auch mit Hongkong.

Es wurde gesagt, Hongkong sei der drittwichtigste Handelspartner im Fernen Osten nach Festlandchina und Japan. Die Zahlen wurden genannt: Beim Volumen des Handels in die eine und in die andere Richtung geht es insgesamt um 10 Milliarden Schweizerfranken. Es ist vor allem die Uhrenindustrie betroffen, um das noch zu erwähnen, und zwar annähernd zur Hälfte. Hongkong ist der drittgrösste Finanzplatz überhaupt, und auf dem Finanzplatz Hongkong, insbesondere auf dem Dienstleistungsplatz Hongkong insgesamt, bewegen sich 150 Schweizer Firmen, und das erfolgreich.

Es wurde auch gesagt: Wir haben aus den Verhandlungen mit Hongkong jetzt sicherlich gewisse Lehren gezogen, die wir in die Verhandlungen mit Festlandchina mitnehmen können. Aber - und darauf lege ich Wert - es sind getrennte Prozesse. Mit Hongkong ist verhandelt worden, mit der People's Republic of China sind wir in Verhandlung. Hongkong ist, was Aussenwirtschaft anbetrifft, autonom.

Es geht in diesem Freihandelsabkommen um die Industrieprodukte. Es sieht eine Konsolidierung der Zölle auf null vor, irgendwelche Mengenrestriktionen gibt es auch nicht mehr. Die landwirtschaftlichen Basisprodukte sind in einem Zusatzabkommen geregelt; wo die Schweizer Landwirtschaft Sensibilitäten hat, bleiben die Zölle erhalten. Die Ursprungsregeln werden festgelegt, und es ist vereinbart, dass nur - sowohl in Hongkong wie auf der Efta-Seite - in genügendem Ausmass be- oder verarbeitete Produkte diesem Freihandelsabkommen unterliegen. Mit anderen Worten: Was das Risiko betrifft, dass festlandchinesische Produkte durch Hongkong geschleust werden, so ist vorgesorgt; das passiert nicht. Dreiecksgeschäfte sind nicht möglich.

Im Dienstleistungsbereich haben wir zum Teil bessere Konditionen verhandeln können, als die WTO/Gats-Standards sie vorsehen, insbesondere im Bereich der Versicherungen, im Ingenieurwesen, beim Vertrieb und bei den Handelsdienstleistungen, bei Installations- und Unterhaltungsdienstleistungen sowie bei Umweltdienstleistungen und in der Logistik.

Zum Stichwort "geistiges Eigentum", das auch immer wieder ausserordentlich wichtig ist: Es sind Trips-Konditionen vereinbart worden, aber mit ergänzenden Schutzstandards, die dem europäischen Schutzniveau entsprechen. Die ganze Nachhaltigkeitsfrage ist berücksichtigt, und Sie haben zur Kenntnis genommen, dass es ein Parallelabkommen [PAGE 120] über Handel und Arbeitsstandards gibt und dass das Abkommen ein Kapitel "Handel und Umwelt" enthält.

Ich komme zur Frage "Fakultatives Referendum - ja oder nein?" Das EVD ist der Meinung, dass keine neuen politischen Dimensionen eröffnet wurden, dass kein neuer Rechtsetzungstatbestand vorliegt. Einzig die Form ist erstmalig. Das hat dazu geführt, dass der Bundesrat Ihnen empfiehlt, dieses Freihandelsabkommen dem fakultativen Staatsvertragsreferendum zu unterstellen.

Ich bitte Sie also in diesem Sinne, diesem Abkommen zuzustimmen.

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