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Freitag Pankraz · Ständerat · 2012-03-07

Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-07

Wortprotokoll

Man muss die vier Motionen in ihrer Gesamtheit, ja schon fast als Paket, betrachten. Das hat auch Ihre Kommission getan. Sie lehnt mehrheitlich die drei Motionen, die aus dem Nationalrat stammen, ab und stellt ihnen gewissermassen als Alternativkonzept eine eigene Motion gegenüber.

Ich gehe zuerst auf die Motionen ein, die aus dem Nationalrat stammen. Die Motion 10.3473 beauftragt den Bundesrat, mit Wirkung ab dem 1. September 2010 - das ist jetzt allerdings schon vorüber - die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich mit der EU abzubrechen. Ich erwähne die Begründung jetzt jeweils nur punktuell. Wir haben eine ausführliche Stellungnahme des Bundesrates erhalten. In der Begründung der Motion wird gesagt, ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU hätte gravierende Auswirkungen auf die Einkommen der Bäuerinnen und Bauern, es ist von Einkommensverlusten von über einer Milliarde Franken die Rede.

Die Motion 10.3818 beauftragt den Bundesrat, die laufenden Verhandlungen - ich betone: die laufenden Verhandlungen! - mit der Europäischen Union über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich unverzüglich zu stoppen und keine weiteren Verhandlungen zu führen, solange kein Abschluss der Doha-Runde der WTO zustande kommt. Es wird dann bei der Begründung ausgeführt, dass ohne Abschluss der Doha-Runde keine Notwendigkeit für ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU bestehe. Produzentenpreise und Einkommen kämen weiter unter Druck.

Die Motion 11.3464 beauftragt den Bundesrat, bei der Vorbereitung allfälliger Bilateraler III das Kapitel "Marktzugang für Agrarprodukte" und das Gesundheitsprogramm, soweit es die Schweizer Normen zur Herstellung von Zigaretten tangiert, vom künftigen Verhandlungsmandat auszunehmen.

Es wird dann in der Begründung ausgeführt - natürlich auch hier unter anderem -, im Landwirtschaftsbereich würde der Freihandel zum Verschwinden von Tausenden von Stellen im Agrar- und Lebensmittelsektor führen, und zudem würde die Nachhaltigkeit der schweizerischen Landwirtschaft gefährdet.

Der Bundesrat begründet die Ablehnung dieser drei Motionen ausführlich. Ich erwähne auch hier nur einzelne Punkte. Der Bundesrat führt aus, dass sich die internationale Tendenz zur weiteren Öffnung der Agrarmärkte fortsetze, weshalb sich auch die Schweizer Landwirtschaft möglichst früh darauf ausrichten müsse. Die Schweiz habe zudem ein grosses Interesse daran, weitere bilaterale Abkommen abzuschliessen. Das war jetzt gerade bei den vorhergehenden Traktanden ein Thema. Da würden auch gewisse Zugeständnisse im Agrarbereich unumgänglich sein. Es sei auch so, dass im Bereich Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktesicherheit und öffentliche Gesundheit quasi ein Gesamtverhandlungsmandat verabschiedet worden sei und dass die EU ebenfalls betont, dass die Verhandlungen ein Ganzes bilden sollten.

Vielleicht noch ein letzter Punkt aus der Stellungnahme des Bundesrates: Ein allfälliges bilaterales Abkommen unterliege sowieso noch der Genehmigung durch die eidgenössischen Räte. Das ist eigentlich der normale Betrieb. Wir können also am Schluss darüber entscheiden.

Ihre Kommission hat mit unterschiedlichen, aber in jedem Fall klaren Mehrheiten die drei Motionen aus den Jahren 2010 und 2011 abgelehnt. Sie unterstützt aber eine eigene Motion, zu der ich jetzt komme.

Die Motion 12.3014, "Kontrollierte Öffnung im Agrarbereich statt Verhandlungsverbot", fordert vom Bundesrat bis Ende September 2012 eine Standortbestimmung über die Verhandlungen und deren Ergebnisse, die bis jetzt vorliegen. Dazu gehört auch eine Abstimmung mit der Agrarpolitik 2014-2017, die ja auch die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft stärken will.

Es wird zudem eine Evaluation des Käsefreihandels gefordert. Weiter soll der Bundesrat mögliche Alternativen zum bisherigen Verhandlungsansatz aufzeigen. Das Ziel des Ganzen ist eine schrittweise, eine kontrollierte Einführung des Agrar- und Lebensmittelfreihandels.

Die Begründung der Kommission in einigen Punkten lautet wie folgt: Die gegenseitige Marktöffnung Schweiz-EU - die EU ist unser grösster Handelspartner - bietet nicht nur Risiken, sondern sie bietet der Land- und Ernährungswirtschaft auch Perspektiven und Chancen. Ich weise an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass die EU in diesen Fragen tatsächlich von zentraler Bedeutung ist; 80 Prozent unserer Importe stammen aus der EU, 60 Prozent unserer Exporte gehen dorthin. Es findet täglich ein Austausch in der Grössenordnung von 1 Milliarde Euro statt. Auch unser anwesender Bundesrat und Volkswirtschaftsminister hat in einer vorhergehenden Debatte ausgeführt, dass der Freihandel mit der EU für uns eine zentrale Frage ist.

Eine schrittweise Öffnung der Landwirtschaft ist natürlich auch für die Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit anderen Staaten vorteilhaft. Es gilt, ein schrittweises, kontrolliertes Vorgehen zu prüfen, damit sich die Landwirtschaft und die Nahrungsmittelindustrie auch optimal auf die Verhältnisse einrichten können, damit sie Zeit haben, sich anzupassen, und sich auch gut positionieren können. In diesem Bereich werden die Sorgen - diese gibt es tatsächlich - auch ausdrücklich aufgenommen. Auch die Wettbewerbsfähigkeit der ganzen ernährungswirtschaftlichen Wertschöpfungskette inklusive des Tourismus und der Gastronomie soll gestärkt werden. Gerade das Letztere steht dann bei anderen Traktanden wieder ziemlich im Zentrum der aktuellen politischen Debatte. Wie auch in der Begründung ausgeführt wird, sind also insbesondere differenzierte Übergangsfristen, Etappierungen bei den Zeitabfolgen und von Kontingenten aufzuzeigen.

Mit diesem Vorgehen, das Ihre Kommission Ihnen ohne Gegenstimmen beantragt, verhindern wir ein Verhandlungsverbot für den Bundesrat, nehmen als Parlament aber Einfluss auf das Vorgehen und auf die Zielsetzungen und - etwas landwirtschaftlich gesprochen - behalten gewissermassen die Zügel in der Hand.

Ich komme zum Fazit: Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, ein Verhandlungsverbot für den Bundesrat, ein Verhandlungsabbruch oder eine Sistierung sei nicht der richtige Weg, und hat sich in dieser Sache dem Bundesrat angeschlossen. Wie ich kurz erwähnt habe, sind gemäss der Kommission auf der anderen Seite aber auch die Bedenken und Sorgen der Landwirtschaft ernst zu nehmen. Es ist eine Tatsache, dass eine Vernetzung und Öffnung unserer Wirtschaft stattfindet. Ein Stopp oder Abbruch der Verhandlungen mit der EU wäre ein negatives Signal und würde den jetzt eben beschriebenen, so wichtigen bilateralen Weg auch beeinträchtigen. Ich glaube, man kann, wenn man die aktuelle Situation anschaut, auch darauf hinweisen, dass eine Abschottung ja kaum der richtige Weg wäre.

Hier möchte ich noch schnell eine kleinen persönlichen Einschub machen: Wir haben ja im Jahr 1992 über den EWR-Beitritt abgestimmt. Ich komme darauf, weil ich einen Bruder habe, der Bauer ist, mit dem ich damals grosse [PAGE 122] Diskussionen geführt habe. Die Landwirtschaft hat ja gesagt: Wenn wir diesem EWR beitreten, dann werden Tausende von Landwirtschaftsbetrieben in diesem Land verlorengehen. Wir sind dem EWR dann ja bekanntlich nicht beigetreten. Schauen wir uns die Zahlen an: 1990 hatten wir in der Schweiz 93 000 Landwirtschaftsbetriebe, im Jahre 2010 - wir sind dem EWR eben nicht beigetreten - hatten wir noch 59 000 Landwirtschaftsbetriebe. Das sind 37 Prozent weniger. Ich will damit nur sagen: Abschottung ist nicht die Lösung. Es gibt eine Entwicklung, die wir nicht werden stoppen können.

Ein anderes Argument in diesem Zusammenhang: Wenn Sie heute schauen, was an Landwirtschaftsprodukten täglich, insbesondere per Privatauto, über die Grenzen verschoben wird, dann werden Sie einsehen, dass eine Abschottung wahrscheinlich nur theoretisch funktioniert. Ich habe bezüglich der Fleischwaren eine Zahl im Kopf - früher sass ja einmal der höchste Metzgermeister des Landes in meiner Nähe. Ich bin aber nicht sicher, ob diese Zahl stimmt, wonach pro Jahr Fleischwaren im Wert von, glaube ich, etwa einer Milliarde Franken aus dem Ausland eingeführt werden.

Wir können in der Schweiz schon die Preise hochhalten. Aber das wird einfach dazu führen, dass die Leute vermehrt über die Grenze fahren, und das hilft nach meiner Überzeugung am Schluss unserer Landwirtschaft eben auch nicht.

Zurück zum Fazit: Die Annahme dieser drei Motionen aus dem Nationalrat, und das ist noch ein weiterer Aspekt, wäre auch ein Eingriff in die Kompetenzen des Bundesrates. Schliesslich ist es üblich, dass die Exekutive, also der Bundesrat, verhandelt und dass das Parlament am Schluss dann über das Verhandlungsresultat entscheidet.

Und nun möchte ich noch eine allgemeine Bemerkung anfügen: Ich denke, es ist für die Aussenpolitik generell, auch mit Blick auf die Traktanden, die wir gerade diskutiert haben, kein gutes Konzept, wenn wir den Bundesrat gewissermassen in Ketten legen: dass der Bundesrat also nur verhandeln darf, wenn es das Parlament erlaubt; dass er das Parlament also zuerst fragen muss. Im Gegenteil, nach meiner Auffassung muss der Bundesrat mit möglichst allen Partnern Gespräche führen, bei Bedarf auch Verhandlungen. Proaktives Handeln im Landesinteresse ist gefragt, denn nachträgliche Schadensbegrenzung ist üblicherweise ziemlich teuer, auch dafür haben wir Beispiele. Das letzte Wort aber bleibt in jedem Fall dem Parlament.

Auch in diesem Sinne beantrage ich Ihnen mit der Mehrheit der Kommission, wie gesagt, die drei Motionen abzulehnen, unsere eigene Motion aber anzunehmen.