Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2012-12-06
Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-06
Wortprotokoll
Ich stelle den Antrag, den neuen Artikel 43 Absatz 2bis zu streichen.
Mit dem Kommissionsantrag zu Artikel 43 will man konkret nur die GPK in die Pflicht nehmen. Wenn schon, müsste man aber auch die Finanzkommission, die auch eine Aufsichtskommission ist, mit einbeziehen. Was mich bei diesem Antrag ganz besonders stört, ist die Tatsache, dass man den GPK unterstellt, dass sie mit zwei Präsidenten aus der gleichen Fraktion nicht mehr gut arbeiten und die Aufsichtspflicht vernachlässigen würden. Interessanterweise arbeiten wir jetzt schon fast zwei Jahre so, nämlich mit Ständerat Paul Niederberger und Nationalrat Ruedi Lustenberger, beide von der CVP. Wir haben in dieser Zeit einiges angepackt, und ich hatte nie den Eindruck, dass wir Geschäfte aus parteipolitischen Gründen nicht bearbeiten würden - falls ich mich täusche, bitte ich meine Kolleginnen und Kollegen der Kommission, dies zu widerlegen.
Die parlamentarische Initiative 11.428 von Lukas Reimann, die die Grundlage für den Änderungsantrag der Kommission beinhaltet, zeigt, dass dieser keine Ahnung hat, wie in der GPK überhaupt gearbeitet wird. In der GPK wird nicht parteipolitisch gearbeitet, dort stellt man die Sachpolitik in den Vordergrund. Bei Untersuchungen werden kritische Fragen in der Subkommission aufgenommen und dort vordiskutiert. Meist diskutiert erst nachher die Gesamtkommission, ob und in welcher Form man eine Untersuchung aufnimmt. Wenn man die Vorbehalte des Initianten aufnimmt - "Mauscheleien, Vertuschungen, Absprachen, Verzögerungen von Abklärungen und den bewussten Schutz einzelner Parteimitglieder" -, die er mit seinem Vorstoss verhindern will, würde dies heissen, dass man noch weiter gehen müsste und auch die Subkommissionspräsidien unter die Lupe nehmen müsste.
Ich frage mich auch, wieso der Initiant diese Bestimmung nur bei der GPK ändern will. Ist die Gefahr von Absprachen bei anderen Kommissionen nicht vorhanden? Viele Sachgeschäfte, die parteipolitische Auswirkungen haben, sind aus meiner Sicht viel mehr gefährdet. Dort könnte man ebenfalls Geschäfte blockieren oder auch forcieren, ganz nach dem Willen der Partei, wenn beide Präsidenten der gleichen Partei angehören würden. Dies stellt man in diesem Antrag nicht infrage.
Seit sechs Jahren arbeite ich nun in der GPK, und ich finde es mehr als diskriminierend, dass man unserer Kommission unterstellt, dass wir uns nicht objektiv den Geschäften widmen würden, wenn die beiden Präsidenten der GPK-NR und der GPK-SR der gleichen Partei angehörten. Ich könnte diesen Antrag höchstens unterstützen, wenn ausnahmslos alle Kommissionen so vorgehen müssten. Aber wegen organisatorischer Fragen, angefangen bei der Wahl der Vizepräsidien und den parteipolitischen Folgen innerhalb der Kommissionen, gäbe dies einen riesigen Mehraufwand. Mein Eindruck, dass wir hier im Rat einer übermässigen Regelungswut unterliegen, überall Verbote aufstellen und somit die Bürokratie und den Überwachungsstaat immer mehr vergrössern wollen, täuscht mich nicht. Ich hoffe, dass wir auch in dieser Frage hier den gesunden Menschenverstand trotz allem noch einsetzen. Und gerade deshalb brauchen wir diese gesetzliche Ergänzung nicht. Denn gerade bei der Besetzung der verschiedenen Präsidien sind die mündlichen Absprachen immer noch die besten.
Danke, wenn Sie meinen Streichungsantrag unterstützen.