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David Eugen · Ständerat · 2001-06-12

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-12

Wortprotokoll

Ich möchte viele Argumente, die jetzt von Dick Marty vorgebracht worden sind, unterstützen. Der Bundesrat sagt zwar in Punkt 2 seiner Antwort, der föderalistische Staatsaufbau und auch der nationale Zusammenhalt seien sehr wichtige Gesichtspunkte; in der Sache selbst werden aber Argumente vorgetragen, die dem deutlich widersprechen.

Ich kann schwer nachvollziehen, dass man meint, eidgenössische Institutionen könnten nur in einem Abstand von etwa 50 bis 100 Kilometern von Bern funktionieren. Das ist nicht der Fall, das widerspricht auch dem Bild der Schweiz. Eidgenössische Institutionen können auch im Kanton Tessin funktionieren, sie können in Genf und insbesondere - das ist natürlich meine Optik - in St. Gallen und im Kanton Thurgau funktionieren. Das muss man einfach einmal anerkennen. Einer Aussage, das oberste Ziel im Zusammenhang mit diesen Entscheiden sei das optimale Funktionieren, muss man entgegenhalten: Wir können bei uns Institutionen der Eidgenossenschaft führen, die optimal funktionieren.

Es werden zwei weitere Argumente gegen dezentrale Institutionen angeführt, die Kollege Marty mit Recht kritisiert hat: Es wird einerseits gesagt, in den Randkantonen bestünden Rekrutierungsprobleme. Auch darin sehe ich eine Geringschätzung des Potenzials dieser Regionen. Diese Regionen sind gleichwertig wie die Mittelland- und Zentralregionen der Schweiz. Die Leute, die dort wohnen, sind im Durchschnitt gleich intelligent, sind im Durchschnitt gut ausgebildet, haben auch akademische Lehrgänge besucht usw. Es ist auch eine Missachtung der Bevölkerungsteile in diesen Randregionen, wenn man einfach sagt: Wenn wir zu euch kommen, finden wir keine Leute. Ich möchte den Bundesrat bitten, auf dieses Argument zu verzichten. Dieses Argument ist falsch. Es stimmt für das Tessin nicht, und es stimmt für die Ostschweiz nicht.

Das zweite Argument, das gegen diese dezentralen Strukturen vorgebracht worden ist, lautet, man habe Distanzprobleme. Wir wissen, dass die elektronische Kommunikation heute die Länder auf dem ganzen Globus zusammenrückt. Man kann praktisch überall auf der Welt alles machen. Nun kommt man in der kleinen Schweiz und sagt, eine Distanz von hundert oder zweihundert Kilometern weg von Bern sei praktisch nicht mehr zu ertragen oder könne die Institution als solche gefährden. Das sind fixe Vorstellungen, die wir ablegen müssen. Ich bitte den Bundesrat darum, auch diese Vorstellung abzulegen. Distanz ist in diesem Land kein Argument. Das Land gehört zusammen; die Schweiz ist ein Land, in dem alles innerhalb von drei- bis vierhundert Kilometern erreicht werden kann. Das ist für jedermann eine absolut zumutbare Distanz - auch für einen Richter, auch für einen Bundesbeamten.

Man hat ja auch eidgenössische Parlamentarier, die jede Woche oder jeden zweiten Tag aus diesen Randregionen zu Sitzungen in Bern, Zürich oder Lausanne fahren.

Man mutet ihnen das zu. Offenbar gibt es dann Personen, denen das als unzumutbar erscheint. Das mag auf den ersten Blick ein Argument sein, mit dem man sich durchaus auseinander setzen darf, aber in der Diskussion, wo diese Bundesgerichte dann hinkommen sollen, darf es nicht zu einem tragenden Argument werden.

Ein letzter Punkt: Ich finde, wir sollten unter den Randregionen einen fairen Wettbewerb führen, aber wir sollten den Kampf nicht gegeneinander führen. Das ist falsch. Hier haben wir eigentlich die gleichen Interessen. Es muss eine korrekte Verteilung auch unter den Randregionen stattfinden; alle müssen irgendwo einmal zum Zuge kommen. Wenn ein Bundesgericht in die Ostschweiz kommt - was ich mir wünsche, wohin auch immer -, dann ist es auch richtig und in Ordnung, dass eine Institution in das Tessin kommt. Umgekehrt, falls ein Bundesgericht in das Tessin käme, wünschte ich mir auch, dass das Tessin uns unterstützen würde, damit auch eine Institution in die Ostschweiz käme. Ich bin überzeugt, dass wir uns da gegenseitig unterstützen müssen. Diese Chance besteht letztlich bei der Vorlage über die Bundesgerichtsbarkeit, die wir wahrscheinlich im Herbst erhalten.

Den Bundesrat bitte ich, etwas von dieser zentralistischen Sprache abzukommen und dem Grundgedanken, den er richtig zum Ausdruck bringt - Föderalismus, nationaler Zusammenhalt -, bei der Beurteilung dieser Vorlage das notwendige Gewicht einzuräumen.

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