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Bischof Pirmin · Ständerat · 2013-03-11

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-11

Wortprotokoll

Ich habe wahrscheinlich ein Kreuz zu wenig auf das Formular gesetzt. Ich wollte eigentlich ankreuzen, dass ich von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt bin. Ich danke dem Bundesrat aber für die Beantwortung meiner Interpellation.

Obwohl der Titel reichlich technisch klingt, handelt es sich um ein Kernstück der Finanzierungsmethoden unserer Lebensversicherer. Ich bin dem Bundesrat auch dankbar, dass er uns bei der Beantwortung der Interpellation jetzt mitteilt: Wenn es um die Neufestlegung der Höchstzinsen geht, wird erstens die Anpassung des Finma-Rundschreibens 08/43, das die Rückstellungen der Lebensversicherer bestreicht, nicht erlassen, ohne dass die betroffenen Kreise zur Stellungnahme aufgefordert werden. Zweitens plant die Finma, vorgängig eine Auswirkungsstudie durchzuführen. Das scheint mir auch wesentlich zu sein, denn ich vermute, dass bestimmte Äusserungen der Finma der Branche gegenüber auf einem Irrtum beruhen. Dieser Irrtum klingt auch ein bisschen in der Antwort des Bundesrates mit, wenn er in Ziffer 4 sagt, eigentliche Kosten würden diese neuen Zinsfestlegungen nicht verursachen - Kosten vielleicht schon nicht, aber die neuen Höchstzinsregeln führen zu massiven neuen Eigenkapitalvorschriften für die Versicherer.

Nach der Behandlung der "Too big to fail"-Problematik sind wir uns alle bewusst, dass Eigenmittelvorschriften für die Stabilität einer Branche wichtig sind. Das gilt für die Banken wie für die Versicherer. Nur muss man dann auch überprüfen, wofür Eigenkapitalvorschriften erlassen werden. Hier wäre es falsch, wenn Versicherer einfach - ohne Berücksichtigung des Sachverhalts - mit Bankinstituten gleichgestellt würden. Die Änderungen der Höchstzinsvorschriften, die jetzt der Branche drohen, werden offenbar ohne Berücksichtigung des Risikos festgelegt. Das würde also heissen, dass vor allem risikoarme Branchen mit speziell hohen Nachkapitalisierungsvorschriften konfrontiert würden. Die Finma selber geht in ihren Berechnungen davon aus, dass der höhere Reservierungsbedarf bei einem maximalen Bewertungszins von 1,5 Prozent Ende 2015 ungefähr 11 Milliarden Franken an zusätzlichen Eigenkapitalien erfordern würde. Das würde heissen, dass während der ganzen fünf folgenden Jahre mehr als sämtliche Gewinne der Lebensversicherer dadurch aufgefressen würden.

Das kann ja wohl, wenn das Risikoprofil nicht grösser geworden ist, nicht stimmen. Ich bin da dem Bundesrat und der Finma dankbar, wenn sie bei der Auswirkungsstudie und eben bei der Festlegung dieses neuen Rundschreibens entsprechende ökonomische Überlegungen nicht hintanstellen, sondern auch hier auf die Wettbewerbsfähigkeit der Branche achten.