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David Eugen · Ständerat · 2001-06-13

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-13

Wortprotokoll

Hier geht es um eine grundsätzliche Frage des Föderalismus. Welche Kompetenzen haben die Kantone noch, welche stehen dem Bund zu? Wir kennen in der Gesetzgebung den Grundsatz, dass die Kantone dort, wo ihnen der Vollzug zugewiesen ist, auch die Behördenorganisation bestimmen. Ich finde das richtig; jeder Kanton soll sagen können, wie er diese Vollzugsaufgabe erfüllen will. Dementsprechend sieht es auch mit den Kosten aus: Der eine Kanton macht es aufwendiger, der andere Kanton macht es weniger aufwendig; je nachdem gibt es verschiedene Gebühren, denn diese müssen ja nach den allgemeinen Grundsätzen des Gebührenrechtes nach dem Aufwand bemessen werden. Der Kanton, der weniger aufwendig handelt, kann tiefere Gebühren festlegen, jener, der mit grossem Aufwand handelt, setzt hohe Gebühren fest.

Es ist also konsequent, wenn man die Behördenorganisation den Kantonen überlässt - ich bin nach wie vor dafür -, denn diese Kompetenz ist ein wesentliches Element des Föderalismus. Dann muss man den Kantonen auch das Recht lassen, die Entscheide in Bezug auf die Kostendeckung dieser Organisation zu treffen. Die Mehrheit will diesen Entscheid dem Bund - also letztlich dem Bundesrat - zuweisen; der Bundesrat soll zumindest den Rahmen dieser Gebühren festlegen; das soll nicht in die kantonale Kompetenz fallen. Damit wird den Kantonen meiner Meinung nach ein wesentlicher Handlungsspielraum unnötig beschnitten.

Ich bin daher mit der Minderheit der Auffassung, dass wir - wie das in den allermeisten Gesetzen der Fall ist - konsequent Vollzug und Gebührenrecht zusammen bei den Kantonen lassen sollten.