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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-03-11

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-03-11

Wortprotokoll

Mit der Motion Baumann hat sich tatsächlich etwas geändert gegenüber den anderen Vorstössen, die wir in diesem Zusammenhang schon behandelt haben. Er weicht von den ursprünglichen Forderungen etwas ab.

Vielleicht muss man sich nochmals vergegenwärtigen, wie der Bund seinen Strassenverkehr finanziert. Er finanziert ihn erstens mit der Hälfte - der Hälfte! - der Erträge aus der zweckgebundenen Mineralölsteuer, zweitens mit den Erträgen aus dem Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen, drittens mit dem Reinertrag aus der Nationalstrassenabgabe. Die Motion geht davon aus, dass die Reduktion oder Rückerstattung der Mineralölsteuer bei Pistenfahrzeugen haushaltneutral erfolgen sollte. Inwiefern genau diese Reduktion dann haushaltneutral wäre, darüber müssten wir uns noch unterhalten. Die Ausgaben im ganzen Bereich werden steigen, darin sind wir uns sicher alle einig.

Die Treibstoffe unterliegen der Mineralölsteuer und dem Zuschlag. Es geht hier nicht um Strassennutzungsgebühren, das muss man auch noch einmal richtigstellen. Aber richtig ist natürlich auch, was in der Motion Baumann gesagt wird, dass nämlich mittels Rückerstattung an den Primärsektor - das sind Land- und Forstwirtschaft - verhindert wird, dass dieser mit Fiskalabgaben belastet wird.

Herr Baumann, Sie sagen, die Begründung, warum wir die Motion ablehnen, sei nicht gerade überzeugend. Ich nehme das so zur Kenntnis. Dass die Begründung nicht so überzeugend sein kann, liegt daran, dass das Parlament Vorkehrungen getroffen hat, die dafür sorgen, dass jetzt keine Begründung mehr überzeugend sein kann. Sie haben nämlich sowohl die Landwirtschaft als auch die Forstwirtschaft, als auch diese Naturwerkstein-Abbaubetriebe - so heissen sie doch? - und die Fischerei bereits von der Steuer befreit. Jetzt ist es natürlich schwierig, eine in sich logische Begründung dafür vorzubringen, dass die Pistenfahrzeuge anders behandelt werden sollen als die Fahrzeuge in der Landwirtschaft und in der Berufsfischerei, wo der Tourismus, das ist unbestritten, ja auch einen hohen Stellenwert hat. Dass die Begründung nicht ganz logisch sein kann, liegt also nicht am Bundesrat; es liegt daran - ich gebe den Ball zwar nicht gerne zurück -, dass Sie es so gewollt haben.

Wir haben bis anhin die Motionen, die mit dieser Forderung eingereicht wurden, mit der Begründung abgelehnt, dass es nicht um eine Leistung im allgemeinen Interesse gehe, und haben damit den Link zu den konzessionierten Transportunternehmungen gemacht; und dann haben wir auch ordnungspolitische Gründe angeführt und gesagt, gemäss dem Subventionsgesetz seien Finanzhilfen in der Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel zu vermeiden. Aber eben, Sie haben bereits Ausnahmen von diesem Grundprinzip gemacht.

Also die erste Argumentation, dass es keine Leistung im allgemeinen Interesse sei, und der Vergleich mit den konzessionierten Transportunternehmen, das ist schon nicht ganz überzeugend, das gebe ich zu. Dann das Zweite, die ordnungspolitischen Gründe: Das ist etwas schwierig, weil Sie ordnungspolitisch bereits stark abgewichen sind und es jetzt immer schwieriger wird zu rechtfertigen, warum in diesem Fall nicht noch einmal eine Abweichung von den ordnungspolitischen Grundsätzen gelten sollte. Da bleibt mir eben nur noch ein Argument: Das Risiko der Anschlussbegehren; das ist das, was Herr Ständerat Gutzwiller gebracht hat. Aber ob das allein genügt und überzeugend ist, das müssen Sie entscheiden.