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Plattner Gian-Reto · Ständerat · 2001-06-13

Plattner Gian-Reto · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-13

Wortprotokoll

Ich habe Verständnis für den Wunsch der Minderheit, kommunizierbar zu machen, was sie kommunizieren will. Nur ist die Sache schief gegangen. Ich werde Ihnen jetzt eine Kurzvorlesung darüber halten, warum sie schief gegangen ist, und versuche es mit einem einfachen Beispiel zu erklären. Ich rede nicht von gentechnisch veränderten Organismen und nicht vom Stand der Wissenschaft; ich rede vom Verkehr und vom schnellen Fahren. Die Mehrheit sagt: 100 Stundenkilometer darf nur gefahren werden, wenn nach dem Stand der Kenntnisse feststeht, dass keine enge Kurve kommt. Die Minderheit sagt: 100 Stundenkilometer darf nicht gefahren werden, wenn feststeht, dass eine enge Kurve kommt.

Das ist nicht dasselbe. Es gibt einen Zwischenbereich: Dort, wo man nichts weiss. Diesen Zwischenbereich - wenn man nichts weiss, wenn also nicht feststeht, ob eine enge Kurve kommt - deckt der Antrag der Minderheit nicht ab. Nach dem Antrag der Minderheit dürfte dann 100 Stundenkilometer gefahren werden. Nach ihrem Antrag darf ja nur dann nicht 100 Stundenkilometer gefahren werden, wenn feststeht, dass eine enge Kurve kommt. Der Antrag der Mehrheit hingegen deckt den Zwischenbereich ab: Wenn man nichts weiss, tritt der von der Mehrheit beantragte Artikel in Kraft. Er sagt: 100 Stundenkilometer darf nur gefahren werden, wenn feststeht, dass keine Kurve kommt. Wenn man es halt nicht weiss, dann steht es nicht fest, also darf man dann nicht 100 Stundenkilometer fahren. Es sind keine analogen Anträge, sondern die Minderheit schwächt das Gesetz, obwohl sie das nicht wollte.

Sie müssen unbedingt dem Antrag der Mehrheit folgen. Dass nicht 100 Stundenkilometer gefahren werden darf, wenn feststeht, dass eine enge Kurve kommt, braucht man nicht einmal zu sagen. Das ist ja klar; es wäre Selbstmord. In gewissem Sinne ist der Antrag der Minderheit eine Selbstverständlichkeit. Wenn man schon weiss, dass durch gentechnisch veränderte Organismen Schaden angerichtet wird, bekommt man selbstverständlich keine Bewilligung.

[PAGE 313] Die Regelung muss ja dort spielen, wo man es eben nicht so genau weiss. Dann muss man verlangen, dass zuerst nach dem Stand der Wissenschaft nachgewiesen wird, dass keine Gefährdung besteht. Erst dann, und nur dann, kann man eine Bewilligung erhalten.

Ich bitte Sie also dringend, der Mehrheit zu folgen. Es wäre ein krasser Fehler, der Minderheit zu folgen, obwohl sie das nicht so gemeint hat. Es tut mir leid, Frau Langenberger, dass ich es so deutlich sagen muss.

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