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AB 136208

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-11-25

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates und stellt einen entsprechenden Bericht des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) und des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in Aussicht. Dieser Bericht soll einen Überblick über die Tätigkeiten der involvierten Stellen schaffen. Zu erwähnen ist auch, dass sich die Totalrevision des Lebensmittelgesetzes derzeit in der parlamentarischen Schlussphase befindet. Das neue Gesetz wird die Möglichkeiten des Informationsaustausches zwischen Bund und Kantonen in Bezug auf den Täuschungsschutz verbessern.

Das neue Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen wird auf den 1. Januar 2014 seinen Betrieb aufnehmen und damit auf Bundesstufe auch die hauptverantwortliche Behörde für den Täuschungsschutz bei Lebensmitteln sein. Das BLW überwacht den Vollzug der verschiedenen agrarrechtlichen Kennzeichnungsverordnungen im Inland und unterstützt auch die Bemühungen zum Schutz der betreffenden Bezeichnungen im Ausland. Auch diese Tätigkeiten werden dann im Bericht ausführlich dargestellt. Der Bericht zum Postulat soll auch allfälligen zusätzlichen Handlungsbedarf identifizieren.

Wie gesagt, ich empfehle Ihnen, das Postulat anzunehmen.