Stöckli Hans · Ständerat · 2012-02-29
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-02-29
Wortprotokoll
Eine Diskussion über die Gültigkeit von Volksinitiativen findet statt, seit dieses Recht 1891 eingeführt wurde. Eine Diskussion wird sicher auch weiterhin stattfinden, unabhängig davon, ob die Motion nun angenommen wird oder nicht. Darüber muss man sich im Klaren sein - da gehe ich mit den Vorrednern einig. Es gab schon mehrmals Vorstösse hierzu, zum ersten Mal 1923, als es darum ging, unvernünftige, revolutionäre oder missbräuchliche Initiativen für ungültig zu erklären. Damals ging es um die linke Seite, die Aktivitäten entwickelte, um unser Staatswesen zu verändern.
Ich bin mit Herrn Comte einverstanden: Es geht um das Spannungsfeld zwischen Rechtsstaat und Demokratie. Wir müssen ausgewogen entscheiden, wie diese Balance zu halten sei. Zweifellos sind die beiden Begriffe gleichbedeutend: Es gibt keine Demokratie, die nicht rechtsstaatlich legitimiert ist, und es gibt keine Rechtsstaatlichkeit, die nicht demokratisch entstanden ist. Diesen beiden hehren Prinzipien müssen wir gerecht werden, da sind sich sicher alle einig. Die Frage ist nur, wo man sich begegnet, wo die Leitlinie gezogen werden soll.
Wie die Vorredner, die gegen die Motion sind, festgestellt haben, sind die Meinungen in unserem Land tendenziell dergestalt, dass man dem demokratischen Prinzip einen höheren Stellenwert einräumt. Auch das Bundesgericht, es wurde bereits gesagt, hat dies in seiner Praxis schon getan - "in dubio pro populo" ist der wunderbare Grundsatz. Vielleicht hängt dies auch damit zusammen, dass es in der Schweiz noch nie über demokratische Wege zur Abschaffung der Demokratie oder des Rechtsstaates gekommen ist, wie das in anderen Staaten passiert ist. Dass es dazu kommt, möchten wir auch in Zukunft verhindern. Deshalb, Herr Schwaller, ist es nötig, dass wir hier und heute einen Pflock einschlagen.
Ich bin auch der Meinung, dass das Initiativrecht konstitutiv für unser politisches System ist. Das bedeutet, dass wir uns, wenn wir an den Ungültigkeitsgründen etwas ändern wollen, nicht auf die dynamische Entwicklung durch die Bundesversammlung beschränken dürfen. Es braucht eine Volksabstimmung, es braucht eine Ergänzung des an sich klaren Artikels 139 Absatz 3 der Bundesverfassung, denn dort sind die Ungültigkeitsgründe klar aufgelistet; das Jus cogens ist auch klar definierbar. Dementsprechend müssen wir, wenn wir die Ungültigkeitsgründe erweitern wollen, eben auch legiferieren und diese Legiferierung Volk und Ständen vorlegen.
Wir dürfen bekanntlich oftmals über die Gültigkeit und Ungültigkeit entscheiden. Wir müssen sicherstellen, dass die demokratische Ausgestaltung unseres Initiativrechts auch durchgesetzt werden kann. Wir dürfen nicht Initiativen zulassen, die dann nicht durchgesetzt werden können. Dementsprechend ist der Ansatz der Motion, welche der Nationalrat angenommen hat, gut. Denn entgegen den Aussagen von Herrn Schwaller ist der grundrechtliche Kerngehalt ein [PAGE 47] bekannter Begriff, der bereits heute in der Bundesverfassung steht, in Artikel 36 Absatz 4, der in Lehre und Praxis bearbeitet wurde und der, wie bereits der Kommissionssprecher gesagt hat, eine massvolle Erweiterung der Ungültigkeitsgründe darstellt.
Es ist richtig, dass wahrscheinlich die Entscheide, die in der letzten Zeit betreffend die Ungültigkeit getroffen wurden, nicht anders gefällt worden wären. Es gilt aber heute, klar Flagge zu zeigen, dass wir nicht weiter gehen wollen, dass wir nicht noch mehr Konkurrenzsituationen in Bezug auf das Völkerrecht haben wollen. Klar ist - das an die Gegner der Ungültigkeitsgründe -, dass unsere Volksrechte identitätsstiftend für unser Staatswesen sind, die gegenwärtige Ausgestaltung darf aber nicht als unantastbar bezeichnet werden. Die Volksrechte dürfen nicht tabu sein, wenn wir sie auch in Zukunft erhalten wollen. Die direktdemokratischen Institutionen dürfen nicht als unabänderlich betrachtet werden.
"Die Volksrechte sind lebendig, weil sie sich als entwicklungs- und anpassungsfähig erwiesen haben. Vorschläge für eine Weiterentwicklung und Umgestaltung der Volksrechte dürfen deshalb nicht als ein grundsätzliches Infragestellen eines der Wesensmerkmale unseres Staates verstanden werden. Sie entspringen vielmehr einer echten Sorge um die Zukunft der direkten Demokratie." Diese letzten Sätze sind nicht von mir, sondern stammen aus der Botschaft vom 20. November 1996 zur Totalrevision der Bundesverfassung. Ich bin überzeugt, dass sie auch heute noch Gültigkeit haben.
Dementsprechend bin ich überzeugt, dass wir mit der Annahme der Motion einen Weg gehen, der uns erlaubt, die Volksrechte auch in Zukunft zu sichern.