Büttiker Rolf · Ständerat · 2001-06-13
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-13
Wortprotokoll
Vorerst danke ich der Kommission für ihre grosse Arbeit.
Aufgrund meiner Ausbildung erlaube ich mir, zu diesem Gesetz etwas zu sagen. Ich muss betonen, dass ich klar für eine Zukunftslösung und gegen ein Verbot bin. Die Strategie für unser Land muss also lauten: klare Regeln für Zulassung und Haftung statt befristete Verbote. Das ist mein Strategieansatz für dieses Gesetz. Doch auch bei diesem Lösungsansatz muss man etwas zugeben, wenn man das Gesetz analysiert - das habe ich Herrn Plattner vorhin auch gesagt -: Ich befürchte, und das ist die zentrale Frage, dass es bei den jetzt vorgeschlagenen, strengen Bewilligungsverfahren und den kumulierten Haftungsbestimmungen in der Schweiz zu einem faktischen Moratorium kommt, dass wir mit dem jetzt vorgeschlagenen Text faktisch ein Moratorium installieren. Es wird sicher darauf herauskommen - da spreche ich aus Erfahrung -: Das Gesetz wird das eine sein; was die Bewilligungsinstanzen, also Verwaltung und Gerichte, daraus machen, das wird das andere sein. Das wird hier ganz entscheidend sein. Bei den Haftungsbestimmungen z. B. ist die Schnittstelle zwischen Produktehaftpflichtgesetz und Umweltschutzgesetz nicht sauber gelöst - das sagen jedenfalls die Juristen - und auch nicht unbedingt europakompatibel gestaltet.
Ich habe in der soeben erschienenen dritten Ausgabe des "Swiss Biotechnology Industry Guide" das Potenzial angeschaut, das die Biotechnologie in unserem Land hat. Der Schweizerische Nationalfonds listet dort 269 Firmen auf: 120 Biotechnologiefirmen, weitere 120 Firmen entwickeln biotechnologiebezogene Aktivitäten, 18 Firmen sind der Nahrungsmittelbranche zuzuordnen, 6 der Landwirtschaft und 5 der Umweltbranche (Abfallentsorgung und Umwelttechnik). Allein im Jahre 2000 wurden in der Schweiz zwölf neue Biotechnologiefirmen gegründet. Ein Moratorium - faktisch oder gesetzlich - wie auch die vorgesehene Haftpflichtregelung entziehen meiner Meinung nach vielen KMU-Betrieben jegliche Entwicklungschancen im Bereich der Biotechnologie. Für viele kleine und mittlere Unternehmen, z. B. in der Saatgutzüchtung, bietet die Züchtung von Hybridsorten gute Möglichkeiten, sich neue Märkte zu erschliessen.
Noch etwas zu dem, was Kollega Plattner zu Forschung und Entwicklung sagte: Ich bin der Meinung, dass die anwendungsorientierte landwirtschaftliche Forschung unserer Hochschulen und Forschungsanstalten selbst bei einem die Forschung ausschliessenden Freisetzungsmoratorium gefährdet ist. Warum? Produkte können nämlich nur entwickelt werden, wenn neue Erkenntnisse schrittweise vom Labor ins Feld und schliesslich in die Praxis übergeführt werden können. Das ist der wissenschaftliche Denkansatz. Ich frage mich auch, ob es richtig ist, wenn heute eine schweizerische Forschungsanstalt - nicht ein Betrieb - ihre Versuche mit gentechnisch veränderten Kartoffeln in der Normandie durchführen muss, um deren Nutzen für die Landwirtschaft (Krankheitsresistenz) abzuklären.
Viele der mit Hilfe öffentlicher Mittel gefundenen Erkenntnisse haben unbestritten ein enormes Potenzial für Länder der Dritten Welt, z. B. der krankheitsresistente Weizen oder der so genannte Vitamin-A-Reis der ETH. Ein sozial und [PAGE 307] ethisch vertretbarer Technologietransfer ist nur denkbar, wenn die Umsetzung dieser Erkenntnisse auch in unserem Land erlaubt ist.
Fazit: Biotechnologie ist nicht per se falsch, gefährlich und unethisch, sondern falsch ist höchstens, was wir Menschen damit missbräuchlich machen. Genau diese Missbräuche sind durch das Gesetz verhältnismässig zu verhindern, nicht mehr und nicht weniger. Es bringt natürlich nichts, wenn wir das Gesetz so ausgestalten, dass es zu einem faktischen Moratorium kommt. Ein berühmter Wissenschafter und Unternehmer in diesem Land hat einmal gesagt, das grösste Risiko sei, dass wir nie ein Risiko eingingen. Bei diesem Gesetz ist dem nichts beizufügen.
Ich bin für Eintreten, werde aber dafür einstehen, dass wir es weder mit einem gesetzlichen noch mit einem faktischen Moratorium zu tun haben werden.