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Chopard-Acklin Max · Nationalrat · 2011-12-05

Chopard-Acklin Max · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-05

Wortprotokoll

Die SiK-NR hat an ihrer Sitzung vom 20. Juni die von Ständerat Paul Niederberger am 10. März 2011 eingereichte und vom Gesamtständerat am 31. Mai 2011 angenommene Motion beraten. Der originale Motionstext lautet: "Der Bundesrat wird beauftragt, die Stelle eines Truppenombudsmanns zu schaffen. Dieser stammt aus der Miliz und bekleidet den Grad eines Brigadiers." Die Kernforderung der Motion ist also die Schaffung einer Ombudsstelle in der Armee.

Der Motionär, Ständerat Niederberger, führte in seiner Begründung zur Motion unter anderem aus, dass es in der Armee wie in anderen grossen Organisationen eben auch zu zwischenmenschlichen Spannungen und Konflikten kommen könne, welche die Akzeptanz und die Leistungsfähigkeit der Armee erheblich beeinträchtigen könnten. So neigten beispielsweise überforderte Vorgesetzte zuweilen dazu, die persönlichen Defizite mit Respektlosigkeiten zum Ausdruck zu bringen. Die Schaffung einer Truppenombudsstelle könne hilfreich sein, sagt Herr Niederberger, dem entgegenzuwirken. Ombudsstellen seien in unserer Gesellschaft ein modernes Führungsinstrument und hätten sich für öffentliche Dienstleistungen wie Gesundheitswesen, Versicherungen, Service public, Verwaltung und Behörden und auch in grossen privaten Unternehmen bewährt. Der Bundesrat solle in einer Verordnung die Tätigkeit einer solchen Truppenombudsstelle regeln, schlägt der Motionär vor.

Der Bundesrat teilte die Auffassung des Motionärs, dass es in der Armee wie in anderen grossen Organisationen auch zu zwischenmenschlichen Spannungen und Konflikten kommen kann und dass solche sowohl Akzeptanz wie Leistungsfähigkeit der Institution beeinträchtigen. Wenn sich Angehörige der Armee aus Gründen der Unzufriedenheit oder Frustration dem Zivildienst zuwenden oder auf eine Kaderlaufbahn verzichten, belastet dies die Armee. Trotzdem lehnte der Bundesrat die Motion ab. Er störte sich am Detaillierungsgrad der Motion betreffend Herkunft und Stellung des Ombudsmanns und verwies darauf, dass Angehörigen der Armee die Dienstbeschwerde zur Verfügung stehe.

Der Ständerat dagegen hat die Motion am 31. Mai dieses Jahres beraten und mit 13 zu 12 Stimmen angenommen. In seinem Votum unterstrich der Motionär damals die Vorzüge der Stelle eines Truppenombudsmanns, gleichzeitig räumte er ein, dass die Forderungen im zweiten Satz seiner Motion betreffend Herkunft und Stellung des Ombudsmanns den Bogen etwas überspannen könnten. Deshalb wies der Motionär darauf hin, dass im Zweitrat die Motion abgeändert und der fragliche zweite Satz gestrichen werden könne.

An der Sitzung der SiK-NR war der Detaillierungsgrad der vom Ständerat angenommenen Motion wiederum ein Thema. Die SiK-NR änderte deshalb den Motionstext. Der zweite Satz wurde gestrichen. Die Motion lautet nun nur noch: "Der Bundesrat wird beauftragt, die Stelle eines Truppenombudsmanns zu schaffen." Damit erhalten Bundesrat und Armee den gewünschten Freiraum betreffend Umsetzung dieses Anliegens.

Nachfolgend werde ich als Kommissionssprecher gerne die Hauptüberlegungen und Argumente aus den Kommissionsberatungen wiedergeben: Die Kommissionsmehrheit spricht sich klar für die Schaffung der Stelle eines Truppenombudsmanns aus und teilt die vom Motionär angeführten Argumente. Insbesondere ist die Mehrheit der Auffassung, dass sich Ombudsstellen im zivilen Bereich bewährt haben und inzwischen ein etabliertes Instrument sind. Ombudsstellen können laut der Mehrheit unabhängiger eingreifen und schlichten, insbesondere bei zwischenmenschlichen Problemen zwischen Vorgesetzten und Untergebenen. Die Stelle eines Truppenombudsmanns ist demnach hilfreich und entspricht einem echten Bedürfnis. Vorbehalte hatte die Mehrheit gegen den Detaillierungsgrad der Motion. Daher wurde der zweite Satz, wie gesagt, gestrichen.

Die Minderheit fand die Schaffung der Stelle eines Truppenombudsmanns nicht notwendig. Die Minderheit argumentierte, Konflikte oder Probleme sollten unter den Betroffenen möglichst direkt, unbürokratisch und auf dem Dienstweg gelöst werden.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion für einen Truppenombudsmann in der geänderten Fassung anzunehmen. Ich bitte Sie ebenfalls, diese Motion anzunehmen.