Casanova Corina · 2011-05-31
Casanova Corina · Graubünden · 2011-05-31
Wortprotokoll
Das Ermächtigungsverfahren nach Artikel 15 hat in der Praxis einen relativen Charakter und schützt unter anderem stark exponierte Bundesangestellte bei der täglichen Amtstätigkeit. Das gilt insbesondere für Topkader, also für höhere Bundesangestellte, aber auch für Personen, die speziell exponiert sind, wie der Herr Kommissionspräsident ausgeführt hat, vor allem für Mitarbeitende von Gerichten. Die Gerichte haben uns mitgeteilt, dass hier zum Teil auch Sachverhalte der Art vorgekommen sind, dass beispielsweise Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch oder Gebührenüberforderung gegen Gerichtsschreiber, die bei den Urteilen mitgewirkt hatten, eingereicht worden sind oder dass Strafanzeigen wegen Verleumdung und Beschimpfung eingereicht worden sind. Es hat sogar Beschwerdeführer gegeben, die Gerichtsschreiber zu Hause aufgesucht haben. Oder es gab Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung und Betrug, weil das Gericht eine Gebührenrechnung geschickt hatte. Wie die Gerichte mitteilen, hat dieser Artikel eine enorme Abhaltewirkung, und sie rechnen damit, dass die Strafanzeigen gegenüber Mitarbeitenden der Gerichte vielleicht zunehmen werden.
Das EJPD erteilt die Ermächtigung für die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung; für die Mitarbeitenden der Parlamentsdienste ist es die Verwaltungsdelegation. Wie wir hier von der Bundesanwaltschaft wissen, wurden die Ermächtigungen immer erteilt, weil es um eine andere Art von Strafanzeigen ging. [PAGE 360]
Ich möchte Sie deshalb bitten, dem Bundesrat und Ihrer Kommission zu folgen.