Janiak Claude · Ständerat · 2011-05-31
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-05-31
Wortprotokoll
Herr Bundesrat Maurer hat in seinem Eintretensvotum darauf hingewiesen, dass bei dieser Gesetzgebung auch der Bericht der GPK des Nationalrates über die Angelegenheit Nef berücksichtigt wurde. Es geht, zurückgehend auf den Fall Nef, um die Frage der Personensicherheitsprüfung. Das ist eine Frage, die auch in den Kommissionen immer wieder diskutiert worden ist. Man hat dann entschieden, dass die Personensicherheitsprüfung für alle durch den Bundesrat zu wählenden Personen nicht mehr vom VBS, sondern ab Anfang dieses Jahres von der Bundeskanzlei vorgenommen wird; für die anderen Personensicherheitsprüfungen bleibt das VBS [PAGE 375] zuständig. Bei der Aushebung sollen die Rekruten in Bezug auf Strafregister und Abgabe der Waffe überprüft werden können. Darüber gab es ja auch eine Diskussion, als über die Waffenschutz-Initiative debattiert wurde. Auch bei der Rekrutierung erfolgt also eine Personensicherheitsprüfung, um festzustellen, ob den Soldaten eine Waffe abgegeben werden kann. Das ist ein Problem, das im Zusammenhang mit dieser Initiative, aber auch schon vorher aufgetaucht ist. Es geht also jetzt darum, auch diese Fragen zu regeln.