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Maurer Ueli · Bundesrat · 2011-05-31

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-05-31

Wortprotokoll

Sie haben diesen Absatz neu eingefügt. Ein paar Bemerkungen dazu: Im Fall des Rütli-Bombers, der angesprochen wurde, ist die Identität des Bombers ja bekannt; die kann nachverfolgt werden. Hingegen ist die Person, deren Auskünfte zur Aufdeckung des Falles geführt haben, geschützt, weil es aus unserer Sicht dort eigentlich um Leben oder Tod dieser Person ging; da haben wir die Identität nicht aufgedeckt. Das hat mit diesem Artikel aber eigentlich nur indirekt zu tun.

Wir haben eine mögliche kleine Differenz, und ich würde das dann im Zweitrat einbringen. Im letzten Satz von Absatz 5 formulieren Sie: "Im Streitfall entscheidet das Bundesstrafgericht." Wir hätten aus unserer Sicht eigentlich lieber "das Bundesverwaltungsgericht". Das mag eine kleine Differenz sein, aber wir müssen immer etwas darauf achten, dass der Nachrichtendienst nicht in die Nähe der Strafbehörden gerückt wird. Vielmehr ist es ein Aufklärungsdienst, der Unterlagen liefert, und dann entscheidet jemand anderes. Wenn man diesen Dienst mit dem Strafgericht verquickt, könnte wieder der Eindruck entstehen, er sei auch eine Art Strafbehörde. Ich würde mir also erlauben, diesen Punkt im Zweitrat noch zur Diskussion zu bringen, dann kommt man vielleicht darauf zurück - einfach, damit das angekündigt ist.

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