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AB 136553

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-05-31

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, gemäss den Ausführungen des Kommissionssprechers hier dem Bundesrat zu folgen. Damit ist der Eigentümer verpflichtet und nicht der Kanton, weil der Kanton diese Pflicht in vielen Fällen an eine Eigentümergemeinschaft, an eine privatrechtliche Gesellschaft übergeben hat. Dann soll der Kanton nicht im Nachhinein noch für den Unterhalt aufkommen, sondern er übergibt das Gebäude mit Rechten und Pflichten. Daher ist der Entwurf des Bundesrates hier konsequent.