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Langenberger Christiane · Ständerat · 2007-03-06

Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-06

Wortprotokoll

Ich muss leider die Diskussion in deutscher Sprache beginnen, weil meine Unterlagen in Deutsch verfasst sind und mir die entsprechenden Ausdrücke im Französischen fehlen.

Ich möchte einige Punkte vorwegnehmen: Wir stecken mitten in den Verhandlungen zur BFI-Botschaft und wollen für die Zukunft unserer Wirtschaft und unseres Bildungs- und Forschungsplatzes Schweiz das Beste herausholen. Wir stehen aber auch mitten in der Vernehmlassungsvorlage zur Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer. Nun wissen wir, dass die Mehrwertsteuer unseren Hochschulen und Forschungszentren, die auch auf internationalem Niveau arbeiten, unglaubliches Kopfzerbrechen und hohe Kosten verursacht. Die aktuelle Fassung von Artikel 33 Absatz 6 Buchstabe c des Mehrwertsteuergesetzes wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung dahingehend interpretiert, dass eine Steuerbefreiung von Beiträgen zur Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung von Forschungsgemeinschaften lediglich für den unmittelbar ersten Beitragsempfänger vorgesehen ist. Werden derartige Beiträge vollumfänglich oder teilweise an Beteiligte der Forschungsgemeinschaft weitergeleitet, beispielsweise an andere Hochschulen, liegt bei den Beteiligten grundsätzlich eine steuerbare Leistung im Umfang der erhaltenen Beiträge vor.

In meiner Interpellation ging es um eine Prüfung dieser zusätzlichen Kosten im Bereich von Bildung und Forschung. Die Antworten, Herr Bundesrat, zwingen mich jedoch zu weiteren Fragen. Der Bundesrat präzisiert in seiner Antwort, dass die Umsätze im Bildungswesen, einschliesslich der Bildungs- und Forschungsumsätze von universitären Hochschulen, Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen, sowie bestimmte Vorleistungen im Zusammenhang mit dem Bildungswesen nur im Modul 1, Steuergesetz, gemäss dem heute geltenden Gesetzeswortlaut von der Mehrwertsteuer befreit sind, ohne Anrecht auf Vorsteuerabzug. In sämtlichen anderen Modulen - Einheitssatz, Gesundheitswesen - werden die Bildungsumsätze der Mehrwertsteuer unterstellt. Der Bundesrat führt aus, dass die universitären Hochschulen, Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen, die durch die Dachorganisationen - Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten usw. - vertreten sind, demgegenüber den Vorsteuerabzug auf den Vorleistungen vornehmen können.

Der erläuternde Bericht des EFD zur Vernehmlassungsvorlage zur Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer vom Februar 2007 rechnet auf Seite 144f. in Bezug auf die Folgen der Unterstellung des Bereiches Bildung und Forschung unter die Mehrwertsteuer unter Anwendung des Einheitssatzes von 6 Prozent mit jährlichen Mehreinnahmen von lediglich rund 80 Millionen Franken. Diese statistische Erhebung ist anzuzweifeln. Im Bildungsbereich sind jährliche Umsätze von rund 20 Milliarden Franken zu verzeichnen, inklusive eines geschätzten Anteils der öffentlich-rechtlichen Beiträge und Subventionen von 50 Prozent, das sind 10 Milliarden Franken. Nach unseren Erhebungen ergäben sich für die schweizerische Volkswirtschaft jedoch Mehreinnahmen von rund 537 Millionen Franken, sofern der gesamte Bildungsbereich zu einem Einheitssatz von 6 Prozent der Mehrwertsteuer unterstellt würde. Ich könnte Ihnen die detaillierten schriftlichen Unterlagen dazu geben.

Gemäss dem erläuternden Bericht ergibt sich für das Gesundheitswesen unter Anwendung des Einheitssatzes von 6 Prozent gegenüber dem heute geltenden Mehrwertsteuergesetz eine jährliche Mehrbelastung von rund 900 Millionen Franken. Der Bundesrat hat diesem Aspekt bereits in einem Submodul bzw. einer Variante Gesundheitswesen Rechnung getragen.

Ich stelle jetzt folgende Fragen an den Herrn Bundesrat: Auf welche Quellen stützen sich die im erläuternden Bericht präsentierten Erhebungen des EFD zu den Mehrbelastungen im Bereich Bildung und Forschung? Weshalb wurde der volkswirtschaftlichen Bedeutung der schweizerischen Bildung und Forschung nicht bereits in der Vernehmlassungsvorlage Rechnung getragen, analog dem Submodul bzw. der Variante Gesundheitswesen? Ist sich der Bundesrat bewusst, dass eine Unterstellung des Bildungsbereichs unter [PAGE 36] die Mehrwertsteuer eine nochmalige Verschlechterung der Schweizer Situation im internationalen Wettbewerb bedeutet? Welche alternativen Massnahmen zur Kostenentlastung des Bildungsbereichs sind für den Fall der Einführung eines Einheitssatzes geplant?

Womöglich sind Sie nicht imstande, jetzt Ihre Antworten oder Ihre Erläuterungen dazu zu geben. Die Diskussion, in die Sie vorher verwickelt waren, erlaubte es Ihnen vielleicht nicht, mir zu folgen. Ich gebe Ihnen meine Erläuterungen gerne schriftlich mit, damit Sie die Fragen noch beantworten können.