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Germann Hannes · Ständerat · 2007-03-06

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-06

Wortprotokoll

Hier geht es um die Ersatzbeschaffung von Beteiligungen, insbesondere um die Möglichkeit, beim Ersatz von Beteiligungen stille Reserven auf eine neue Beteiligung übertragen zu können. Nach geltendem Recht muss die veräusserte Beteiligung mindestens 20 Prozent des Grund- oder Stammkapitals der anderen Gesellschaft ausmachen und als solche während mindestens einem Jahr im Besitz der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft gewesen sein.

Der Bundesrat will die Quote für die veräusserte Beteiligung nun auf 10 Prozent reduzieren und damit das Recht ausbauen, stille Reserven auf eine neue Beteiligung übertragen zu können. Der Ständerat folgte dem Bundesrat, während der Nationalrat bezüglich der 10-Prozent-Beteiligung noch eine etwas offenere Formulierung vorschlägt, indem man sich hier mit den 10 Prozent auch auf den Gewinn und die Reserven der anderen Gesellschaft berufen kann.

Aus der Sicht der WAK steht dem nichts entgegen. Wir empfehlen Ihnen darum, sich hier dem Nationalrat anzuschliessen.