Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-03-06

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-06

Wortprotokoll

Herr Kollege Lauri hat heute Morgen in seinem ersten Votum darauf hingewiesen, dass die Kantone bei ihren Entscheiden über die Teilbesteuerungssätze die verfassungsrechtlichen und sozialpolitischen Fragen nicht in dieser Tiefe diskutiert hätten, wie wir dies getan haben. Das hat sich nun bei den Kantonen aber zumindest seit Anfang dieses Jahres geändert. An der Plenarversammlung der Finanzdirektorenkonferenz im Januar dieses Jahres haben sich die Finanzdirektorinnen und -direktoren eingehend mit der Entwicklung der interkantonalen Steuerkonkurrenz auseinandergesetzt und entsprechende Positionen verabschiedet. In Bezug auf die Teilbesteuerung von Dividenden vertritt die Finanzdirektorenkonferenz die Meinung, dass aus verfassungsrechtlichen und aus sozialpolitischen Gründen weder bei der direkten Bundessteuer noch bei den kantonalen Steuern unter eine Besteuerung von 60 Prozent plus/minus 10 Prozent gegangen werden solle. In jedem Fall - das ist die Position der Kantone - dürfe weder bei der direkten Bundessteuer noch bei den kantonalen Steuern eine tiefere Teilbesteuerung Platz greifen, als dies für die Korrektur der Vorbelastung durch die Gewinnsteuer gerechtfertigt sei. Das ist die Meinung der Kantone.

Die Finanzdirektorenkonferenz hat sich in diesem Januar auch an unsere Kommission gewendet und vorgeschlagen, dass wir im Steuerharmonisierungsgesetz eine entsprechende Vorschrift erlassen. Das waren gegenüber früheren Verlautbarungen der Kantone, die ja keinerlei Vorschriften irgendwelcher Art durch den Bund wünschten, neue Töne. Interessant ist aber nicht nur der Wunsch der Kantone, man möge ihnen im StHG in Bezug auf die Teilbesteuerung Vorgaben machen, sondern interessant ist auch, wie sich die Kantone diese Harmonisierungsvorschrift wünschen. Bei der Teilbesteuerung soll nämlich die Vorbelastung durch die Gewinnsteuer berücksichtigt werden. Dieser Vorschlag der Kantone ist meines Erachtens erfreulich. Er beweist nämlich, dass man bei den Kantonen die Frage der Doppelbelastung ernst nehmen will und folgerichtig eine Entlastung nur dort will, wo tatsächlich eine Doppelbelastung erfolgt. Und hierzu muss ja zuerst überprüft werden, ob eine Vorbelastung tatsächlich und nicht nur theoretisch stattgefunden hat.

Das ist ein Vorgehen, das ich Ihnen in den bisherigen Beratungen auch bereits mehrmals vorgeschlagen habe. Doch mein Vorschlag fand weder in der Kommission noch in diesem Rat jemals eine Mehrheit, und das ist der Grund, weshalb ich heute darauf verzichtet habe, erneut einen entsprechenden Antrag zu stellen. Doch die Problematik wird von den Kantonen absolut richtig erkannt. Was Ihnen nun die Kommissionsminderheit vorschlägt, ist meines Erachtens ein valabler Ersatz für das Begehren der Kantone. Natürlich wird der Eingriff zuerst als massiv empfunden, aber wenn [PAGE 26] wir die Teilbesteuerung als Teil der Bemessungsgrundlage verstehen - und das haben wir ja gegen den Willen des Bundesrates so festgeschrieben -, dann ist es nichts anderes als kohärent, wenn wir den Umfang ebenfalls im Steuerharmonisierungsgesetz festhalten. Wenn wir - wie das die Mehrheit vorschlägt - hier gar nichts regeln, dann bedeutet das nichts anderes, als dass wir die Beurteilung der Verfassungsmässigkeit und der sozialpolitischen Vertretbarkeit von Teilbesteuerungssätzen in den Kantonen den Gerichten überlassen.

Die Finanzdirektorenkonferenz hat ihre Einschätzung bereits abgegeben, und zwar in Übereinstimmung mit dem Gutachten des Bundesamtes für Justiz, nämlich: Was unter 60 Prozent plus/minus 10 Prozent liegt, ist nicht verfassungsmässig und ist sozialpolitisch nicht vertretbar. Ich finde, dass es meiner Rolle als Gesetzgeberin nicht entspricht, wenn ich Regeln nicht erlasse und dann die Antwort einfach den Gerichten überlasse. Ich meine, wir erledigen unsere Aufgaben als Gesetzgeber nicht, und wir kommen unserer Verantwortung auch nicht nach, wenn wir heute zu dieser Frage den Kantonen keine Antwort geben, nachdem sie uns explizit dazu aufgefordert haben.

Ich bitte Sie deshalb, die Verantwortung jetzt wahrzunehmen und der Minderheit zuzustimmen.