Schweiger Rolf · Ständerat · 2007-03-06
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-06
Wortprotokoll
Anschliessend an das Votum von Herrn Schiesser möchte ich darauf hinweisen, dass diese Debatte, die wir hier führen, weit über die steuerlichen Belange und über die steuerliche Frage, die wir zu beurteilen haben, hinausgeht. Wir sind Mitglieder des Ständerates und damit auch diejenigen, für die die Anliegen der Kantone von besonderem Interesse sind. Wir haben in der Schweiz verschiedenste, sogar sehr viele Bereiche, bei denen die Kompetenzen des Bundes und der Kantone gemischte sind, bei denen der Bund für sich das Recht beansprucht, Grundsätze festzulegen, und es den Kantonen überlässt, diese Grundsätze auszufüllen und Gesetze zu erlassen. Wir haben uns bis jetzt selbstverständlich auf den Standpunkt gestellt, davon ausgehen zu können, dass die Kantone im Rahmen der Grundsätze, in denen sie Freiheiten haben, die Verfassung anwenden und ihre Gesetzgebung im Rahmen der Verfassung machen. Das betrifft sowohl die Rechtsgleichheit wie beispielsweise auch den Grundsatz der derogatorischen Kraft des Bundesrechtes.
Meines Erachtens - ich kann das nicht vollständig überblicken - wäre es das erste Mal, dass wir sagen: Im Rahmen eines den Kantonen gegebenen Freiraumes legen wir fest, was verfassungskonform ist, wie sich die Kantone die Verfassungsmässigkeit vorzustellen haben und wie sie entsprechend zu handeln haben. Wenn dies Schule machen würde, müssten wir uns zukünftig bei jedem Gesetz, mit dem wir Belange grundsätzlich regeln, welche die Kantone betreffen, gleichzeitig auch darüber Gedanken machen, inwieweit die den Kantonen zustehende Regelung die Verfassung beeinträchtigen könnte. Wir müssten gleichsam vorfrageweise festlegen, jeder Kanton habe das soundso zu tun.
Damit würde ein völlig anderes Verständnis im Verhältnis zwischen Bund und Kantonen Platz greifen. Wir würden die Kantone gleichsam an die Kandare nehmen und sagen: Wir beanspruchen für uns das Monopol, zu sagen, was verfassungskonform und was nicht verfassungskonform ist; dieses Monopol haben nicht mehr die Gerichte, dieses Monopol schanzen wir - die Bundesversammlung - uns zu. Ich glaube, wir müssen vorsichtig sein, dass wir die Autonomiebereiche der Kantone nicht in dem Sinne einschränken, wie das bei einer Gutheissung dieses Antrages der Fall wäre. Wir dürfen und müssen den Kantonen zutrauen, selbst in der Lage zu sein, zu beurteilen, was verfassungskonform und was nicht verfassungskonform ist. Wenn die Kantone nicht verfassungskonform handeln, dann haben wir die Institution der Verfassungsgerichtsbarkeit bezüglich der kantonalen Gesetzgebungen, und diese obliegt dem Bundesgericht.
Ich möchte anhand eines einfachen Beispieles sagen, was ich meine, anhand des Beispieles, das wir heute diskutieren: Gesetzt den Fall, der Antrag der Minderheit würde obsiegen und wir würden das Gesetz so in Kraft treten lassen, wie das die Minderheit will. Nehmen wir weiter an, nach Genehmigung dieses Gesetzes, aber vor dessen Inkrafttreten würde in einem Kanton, der heute beispielsweise eine Besteuerung von 50 Prozent vorsieht, jemand klagen, es sei dies verfassungswidrig, und das Bundesgericht würde entscheiden: Nein, es ist nicht verfassungswidrig, es ist verfassungskonform. Dann würde die fatale Situation entstehen, dass wir als Bundesversammlung in einer Monopolstellung gesagt hätten, wir würden bestimmen, was die Verfassung aussagen wolle, und würden nachher feststellen, dass eine andere [PAGE 27] hierfür vorgesehene Instanz etwas völlig anderes entscheidet.
Wir können in Zukunft dann und nur dann sauber legiferieren, wenn wir im Rahmen dessen, was die Grundsatzregelung erfordert, Grundsätze aufstellen, aber weiterhin davon ausgehen, dass im Rahmen der Freiheiten, welche die Kantone haben, diese dafür verantwortlich sind, wie sie im konkreten Einzelfall die Verfassung interpretieren oder eben nicht.