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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2006-10-04

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-10-04

Wortprotokoll

Namens der SP-Fraktion unterstreiche ich noch einmal, dass diese Vorlage mit der beabsichtigten Entlastung der Dividenden in Bezug auf die Besteuerung steuerpolitisch, ökonomisch und erst recht sozialversicherungsrechtlich in eine vollkommen falsche Richtung führt.

Steuerpolitisch führt diese Vorlage so, wie sie jetzt konzipiert ist - wie sie bereits vom Ständerat konzipiert worden ist, wie sie jetzt aber auch durch die vorberatende Kommission vorgeschlagen wird - zu einer Unterbesteuerung der Dividendenbezüge, zu einer Begünstigung der Unternehmer, die Aktionäre sind - und zwar nicht der Unternehmen, sondern der Unternehmer. Es ist eine Unterbesteuerung, die dazu führt, dass die daraus resultierenden Steuerausfälle in der Grössenordnung von doch rund einer halben Milliarde Franken durch alle anderen berappt werden müssen, und das sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieses Landes, die aufgrund des Lohnausweises zu steuern haben. Sie werden das zu bezahlen haben, was hier an die Unternehmeraktionäre verschenkt wird.

Dass dieses Argument ernst zu nehmen ist, zeigt nicht nur die Botschaft, von der sich der zuständige Bundesrat leider Schritt um Schritt entfernt hat, sondern das zeigen auch die Ausführungen eines der wichtigsten Experten des Bundes, Professor Robert Waldburger, der auch noch in seiner Funktion als Vizedirektor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, wenn auch auf anderem Gebiet, tätig ist. Er hat kürzlich an einer Veranstaltung der St. Galler Kantonalbank deutlich erklärt, dass sich diese Unterbesteuerung der Dividenden, die hier beabsichtigt ist, unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit, aber auch unter ökonomischen Aspekten nicht mehr rechtfertigen lässt. Das zur Steuergerechtigkeit und zur fehlenden Steuergerechtigkeit, die aus dieser Vorlage resultiert und in einer Volksabstimmung keinen Bestand haben wird.

Besonders gravierend sind darüber hinaus die sozialversicherungsrechtlichen Effekte dieser Begünstigung der Dividendenbezüge gegenüber Lohnbezügen der betroffenen Aktionäre. Der Umstand, dass diese Bezüge neu als Dividenden ausgeschüttet werden sollen und nicht mehr als Lohn, führt dazu, dass darauf keine Sozialversicherungsabgaben mehr zu leisten sind. Über die Ausfälle, die daraus entstehen, liegen verschiedene Berechnungen vor. Im Maximum kann sich das bei den Sozialversicherungen, vor allem zulasten der AHV, auf einen Betrag von 620 Millionen Franken belaufen; es ist davon auszugehen, dass diese Ausfälle im Minimum rund 160 Millionen Franken bis 260 Millionen Franken betragen.

Das sind durch die Begünstigung der Aktionäre verursachte Ausfälle bei der Finanzierung der AHV, die für die Sozialversicherungen untragbare Effekte zur Folge haben. Es ist nicht verantwortbar, Ausfälle bei der AHV zu produzieren, die nachher in dieser Grössenordnung einen Sozialabbau bei der AHV bewirken, wie er mit der 11. AHV-Revision vom Bundesrat ins Auge gefasst wurde, nämlich die Heraufsetzung des Frauenrentenalters um ein Jahr, von 64 auf 65 Jahre. So etwas wird von der Schweizer Stimmbevölkerung nicht geschluckt werden, es ist nicht verantwortbar, eine solche Begünstigung der Aktionäre auf Kosten der Lohnempfänger, auf Kosten der Sozialversicherungen vorzunehmen. Das sind Ausfälle, die in einer Volksabstimmung nicht geschluckt würden.

Ich erinnere Sie zum Schluss noch einmal an das, was der Bundesrat zum Verhältnis zu den Sozialversicherungen in der Botschaft noch selber gesagt hat. Der Bundesrat hat in der Botschaft ausgeführt, dass ein Satz von 80 Prozent - richtig wären 100 Prozent - die äusserste Grenze der verantwortbaren Entlastung der Aktionäre darstelle. Alles andere würde zu untragbaren Ausfällen bei den Sozialversicherungen führen, weil dann der Unternehmeraktionär kein Interesse mehr daran habe, Lohn statt Dividenden auszuschütten. Das war der Standpunkt des Bundesrates: 80 Prozent. Ich halte fest, dass das ein Standpunkt ist, von dem seitens der Regierung auch heute nicht abgerückt werden darf.