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AB 136753

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-10-04

Wortprotokoll

Die Teilbesteuerung der Erträge aus Beteiligungsrechten ist das Kernstück dieser Revision. Wir haben die Debatte in Bezug auf die Teilbesteuerung der Erträge im Geschäftsvermögen bereits geführt. Heute geht es um die entsprechenden Einkünfte im Privatvermögen.

Mit der Minderheit I beantrage ich Ihnen wie bereits bei den Erträgen im Geschäftsvermögen, auch die Beteiligungserträge im Privatvermögen ordentlich, das heisst voll zu besteuern und auf jede Privilegierung der Dividendeneinkommen zu verzichten. Die tiefere Besteuerung der Einkünfte aus Beteiligungsrechten des beweglichen Privatvermögens ist sozial nicht tragbar, weil sie zu einer Verzerrung der Steuerbelastung zugunsten der Kapitaleinkommen gegenüber den Lohneinkommen führt. Wirtschaftlich ist sie falsch, weil sie Investitionen erschwert, die Fremdfinanzierung benachteiligt und damit im Gegensatz zu dem, was immer behauptet wird, keinerlei Wachstumsimpulse auslöst.

Die mit der Variante der Kommission des Nationalrates und auch mit dem Beschluss des Ständerates vorgeschlagenen Lösungen mit den verschiedenen Sätzen sind zudem geradezu willkürlich. Das zeigt der Basar der verschiedenen Steuersätze von Bundesrat, Ständerat und der Kommission des Nationalrates. Der Bundesrat hatte ursprünglich vorgeschlagen, die Kapitalerträge im Privatvermögen zu 80 Prozent der ordentlichen Besteuerung zu besteuern. Im Geschäftsvermögen war der Ansatz tiefer, nämlich 60 Prozent. [PAGE 1466] Das galt jeweils für alle Einkünfte aus Beteiligungsrechten, und zwar ohne Mindestbeteiligung. Der Ständerat senkte den Ansatz auf 60 Prozent beim Privatvermögen und auf 50 Prozent beim Geschäftsvermögen - Letzteren haben auch Sie bereits beschlossen -, und zwar bei einer Beteiligungsquote von jeweils mindestens 10 Prozent. Die WAK-NR hat nun alles gesprengt und sieht eine Besteuerung von 50 Prozent der Einkünfte vor, und zwar für das Geschäftsvermögen - das haben Sie bereits beschlossen - wie nun auch für das Privatvermögen. Dieser Basar lässt sich in keiner Weise seriös begründen. Am ehesten liessen sich noch die Sätze des Bundesrates vertreten.

Der Vorschlag der Mehrheit der WAK und auch derjenige des Ständerates haben folgende Konsequenzen: Ökonomisch finden sich keinerlei Rechtfertigungen, beide Beschlüsse führen zu einer ganz klaren Unterbesteuerung der Dividendeneinkommen, vor allem auch gegenüber den Fremdkapitalgebern. Das führt zu völlig falschen Anreizen, behindert die Fremd-, aber auch die Eigenfinanzierung, schafft einen Anreiz zu übermässigen Dividendenausschüttungen und behindert damit Investitionen. Wirtschaftlich ist das in mehrfacher Hinsicht schädlich. Die öffentliche Hand verliert Steuereinnahmen. Die Steuermindereinnahmen betragen bei der Variante der WAK gegenüber der heutigen Situation - ich möchte nochmals daran erinnern - 676 Millionen Franken, und bei der Variante des Ständerates sind es 602 Millionen Franken. Indem die WAK-NR einen Anreiz schafft, vermehrt Dividenden statt Löhne auszuzahlen, verlieren die Sozialversicherungen ebenfalls Einnahmen in Höhe von 100 bis 200 Millionen Franken. Das lässt sich durch gar rein nichts rechtfertigen.

Ich möchte Sie nochmals daran erinnern: Begründet wurde diese erleichterte Dividendenbesteuerung mit der sogenannten wirtschaftlichen Doppelbelastung. Dieses Dogma lässt sich wirtschaftlich nicht halten. Vor allem möchte ich Sie auch daran erinnern, dass Sie den sogenannten Vorbelastungstest, wie ihn die Minderheit Fässler verlangt hatte, verworfen haben. Das zeigt ganz klar: Es geht Ihnen gar nicht darum, Steuerungerechtigkeiten auszumerzen, sondern Sie wollen ganz schlicht und einfach Kapitaleinkünfte gegenüber den Einkommen von Lohnabhängigen bevorzugen.

Wirtschaftlich besteht kein Handlungsbedarf, das hat auch der Bundesrat ganz klar gesagt - ich verweise auf die Botschaft auf Seite 4792 -, aber auch rechtlich nicht. Das Bundesgericht hat sich mehrfach im Zusammenhang mit kantonalen Steuern mit der Frage der Doppelbelastung bei der Dividendenbesteuerung im Privatvermögen und bei der Gewinnbesteuerung im Geschäft befasst und ist immer zum Schluss gekommen, dass keine Doppelbesteuerung vorliegt. Die Tatsache, dass verschiedene Kantone bereits Erleichterungen bei der Dividendenbesteuerung kennen, macht die Sache nicht besser.

Die SP-Fraktion lehnt jede Variante ab, sowohl die Variante mit einer 50-Prozent-Besteuerung, wie sie die WAK-NR vorschlägt, wie auch die Variante des Ständerates, die nun Herr Loepfe wieder aufgenommen hat, wonach die Dividendeneinnahmen im Privatvermögen bei einer Beteiligungsquote von 10 Prozent zu 60 Prozent zu besteuern sind. Beide Lösungen sind sozial und wirtschaftlich falsch.

Ich bitte Sie deshalb: Bleiben Sie bei der heutigen vollen Dividendenbesteuerung. Allein das ist sozial und wirtschaftlich tragbar.

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