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AB 136784

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-10-04

Wortprotokoll

Wenn man ein Geschäft aufgibt, kommt es in vielen Fällen zur Auflösung bisher nicht versteuerter stiller Reserven. Nach heutigem, nach geltendem Recht sind diese Liquidationsgewinne zusammen mit dem Einkommen voll steuerbar. Das kann zu Härtefällen führen. Deshalb hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass diese Liquidationsgewinne zwar zu versteuern, aber mit einer milderen Progression zu erfassen sind, indem für die Festlegung des Steuersatzes nur ein Achtel der aufgelösten stillen Reserven massgebend ist, und das unter der Voraussetzung, dass die Geschäftsaufgabe nach dem vollendeten 55. Altersjahr oder infolge Invalidität erfolgt. Der Ständerat hat nun beschlossen, diese Reserven getrennt vom Einkommen zu besteuern. Zudem soll für die Bestimmung des Steuersatzes nur ein Fünftel der aufgelösten stillen Reserven massgebend sein. Damit wird also die Bemessungsgrundlage reduziert. Da dies zu grossen Ausfällen bei den Steuereinnahmen führen kann, hat der Ständerat einen Minimalsatz von zwei Prozent festgelegt.

Die Mehrheit der WAK-NR hat nun wie immer bei diesen Beratungen das Rad völlig überdreht und eine weitere Privilegierung der Besteuerung der Liquidationsgewinne beschlossen. Zum einen sollen die Reserven, die aufgelöst werden, bzw. die daraus resultierenden Gewinne getrennt besteuert werden und zum anderen zu einem ganz massiv reduzierten Tarif - er beträgt nur noch einen Fünftel des Tarifs der normalen Einkommensbesteuerung. Bei der Beratung in der WAK-NR ging man davon aus, das seien alles Leute, die nicht die Gelegenheit gehabt hätten, sich eine zweite Säule aufzubauen usw. Dass man irgendeinen Nachweis verlangen würde, nämlich eine Beschränkung beim Einkommen oder Vermögen, wenn man in den Genuss dieser Steuerprivilegien kommt, davon war nicht die Rede. Es ist mehr als ein Skandal, wie ich sagen muss, wenn ich mir vorstelle, mit welcher Lockerheit die gleiche bürgerliche Mehrheit Lohnabhängige zwingen will, länger zu arbeiten - weit über 55 Altersjahre hinaus, ja sogar weit über 65 hinaus -, und uns die WAK-NR mehrheitlich vorschlägt, mit einer Sonderbesteuerung die Liquidationsgewinne bei Geschäftsauflösungen ab 55 Jahren steuerlich zu privilegieren.

Der Bundesrat hat mit Augenmass eine Lösung gewählt, der Ständerat hat diese bereits gelockert, und was die Mehrheit der Kommission nun vorschlägt, sprengt jedes Mass - jedes Mass! - an steuerlicher Privilegierung einzelner Steuerpflichtiger. Die Steuerausfälle, die daraus resultieren, betragen 170 Millionen Franken, und das ohne jede soziale Notwendigkeit.

Ich bitte Sie, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.