Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2006-10-04
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-10-04
Wortprotokoll
Mit meinem Einzelantrag bitte ich Sie, bei der Kapitalsteuer beim geltenden Recht zu bleiben. Ich bitte Sie, auf das Trojanische Pferd der Möglichkeit der Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer durch die Kantone zu verzichten.
Wieso spreche ich von einem Trojanischen Pferd? Was sprachlich relativ harmlos als neuer Absatz 2 von Artikel 30 StHG daherkommt, entpuppt sich bei näherer Analyse wirklich als Trojanisches Pferd. Diese Bestimmung bewirkt nämlich eine weitgehende Aufhebung der Kapitalsteuer durch eine an sich fragwürdige Steueranrechnung. Nicht vergeblich schrieb die "NZZ": "Der Kapitalsteuer werden die Zähne gezogen." Diese Bestimmung wird den schädlichen, feindeidgenössischen Steuerwettlauf weiter anheizen. Zudem bewirkt diese Bestimmung bei voller Ausschöpfung durch die Kantone - womit zu rechnen ist - massive Steuerausfälle. Diese Bestimmung wird wie folgt riesige Löcher in die öffentlichen Kassen von Kantonen und Gemeinden reissen: erstens bei den Kantonen, auf der Basis von 2004, maximal eine Milliarde Franken; und zweitens bei den Gemeinden, ebenfalls auf der Basis von 2004, maximal rund 600 Millionen Franken. Da ein Teil der juristischen Personen keine Gewinnsteuer zahlt, ist ein Steuerausfall von einer Milliarde Franken für Kantone und Gemeinden gesamthaft realistisch. Das ist denn auch die Zahl, welche die Eidgenössische Steuerverwaltung am 15. September 2006 zuhanden der WAK als Steuerausfall ausgewiesen hat. Herr Bundesrat Merz, es ist mir unverständlich, wie sich dieses Trojanische Pferd in diese Vorlage einschleichen konnte. Ich frage Sie: Wer wollte diese Anrechnung?
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren schrieb in ihrer Vernehmlassung von 2004: "Angesichts der allgemein anerkannten Attraktivität der Besteuerung von juristischen Personen in der Schweiz im Vergleich mit dem Ausland und mit Blick auf die verteilungspolitische Bedeutung der Besteuerung juristischer Personen auf die einzelnen Steuerhoheiten (Steuerhoheiten mit zahlreichen Unternehmungen und wenig Wohnbevölkerung; Zentren) sind Erleichterungen auf Stufe Gesellschaft weder notwendig noch möglich." Die gleiche Finanzdirektorenkonferenz wies zudem darauf hin: "Auf kantonaler Ebene müssen die Ausfälle irgendwie aufgefangen werden, zumal die kantonalen Haushalte ohnehin angespannt sind. Es wird unvermeidlich sein, die Kantonshaushalte durch entsprechende Entlastungsmassnahmen oder Mehreinnahmen in die Lage zu versetzen, die Ausfälle zu verkraften." Wir wissen also genau, dass diese Steuerausfälle Steuererhöhungen, Erhöhungen von Gebühren und Abgaben für die mittleren und tiefen Einkommen nach sich ziehen werden.
Grundsätzlich sprach sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund in seiner Vernehmlassung zur Bedeutung der kantonalen Kapitalsteuer wie folgt aus: Die Kapitalsteuer "entspricht dem Äquivalenzprinzip: Unabhängig vom Gewinn verursachen Unternehmungen Emissionen und profitieren von der Bereitstellung öffentlicher Güter. Durch die Kapitalsteuer werden Kosten internalisiert und die Nutzung öffentlicher Güter angemessen mitfinanziert. Die Kapitalsteuer schafft auch positive Anreize auf lokaler Ebene, sodass es sich für Gemeinden lohnt, günstige Voraussetzungen für die Wirtschaft zu schaffen, um bei einer allfälligen Ansiedlung von den Steuergeldern profitieren zu können. Ohne Kapitalsteuer ginge dieser Anreiz verloren, was sich schliesslich negativ auf die Wirtschaft auswirken würde."
1. Es ist steuerpolitisch falsch, den Kantonen die Möglichkeit der Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer zu gewähren, weil es die ertragstarken, kapitalintensiven Unternehmen, die sogenannten profitablen Unternehmungen, die diese Entlastung gerade nicht nötig haben, entlastet.
2. Es ist finanzpolitisch falsch, weil es vor allem die Industrie- und Finanzstandorte durch massive Steuerausfälle bei den Standortgemeinden und -kantonen bestraft. Das können sowohl die Städte als auch industrialisierte Täler sein.
3. Es ist verteilungspolitisch falsch, weil es die Steuerlast von den Kapitalgesellschaften noch stärker zu den Lohnabhängigen und Rentnerinnen und Rentnern in diesem Land verschiebt. Die Steuerungerechtigkeit für die Menschen in diesem Land wird dadurch noch grösser.
Ich ersuche Sie aus diesen Gründen, meinem Antrag zuzustimmen.