Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2007-03-15
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-15
Wortprotokoll
Vielleicht wundern Sie sich ein bisschen, dass ich zu diesem Artikel zwei Minderheitsanträge eingereicht habe. Es ist so gekommen, weil unsere Fraktion mit der Minderheit I einmal grundsätzlich gegen den Antrag der Mehrheit opponiert und mit den anderen Minderheiten Vorschläge macht, wie man das, was der Ständerat vorgeschlagen hat, verbessern könnte.
Zur Minderheit I: Wenn Sie schauen, was die Mehrheit hier verlangt, dann sehen Sie, dass man den Text des Ständerates nimmt und nach dem Wort "Anteilsinhabern" nur noch das Wort "mildern" anfügt. Das bedeutet, dass alles, was beim Ständerat in Klammern steht, wegfällt; jegliche Verweise auf das Gesetz über die direkte Bundessteuer und weitere Artikel im Steuerharmonisierungsgesetz fallen also weg. Es bedeutet, dass die Mehrheit nur noch eine Harmonisierung im Bereich der Beteiligung will. Das wiederum bedeutet, dass sich die Kantone nur noch daran halten müssen, dass sie bei der Entlastung von Dividenden, Gewinnanteilen, Liquidationsüberschüssen usw. eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent vorschreiben müssen. Alles andere fällt weg, es gibt also keine Harmonisierung über die Bemessungsgrundlage, es gibt keine Harmonisierung über irgendwelche Tarife oder Steuersätze.
Die Kantone selber haben in ihren Vernehmlassungen und in ihren Stellungnahmen, insbesondere in der ständerätlichen Kommission, darauf hingewiesen, dass sie eine Vereinheitlichung möchten, allerdings nicht über irgendwelche Sätze, sondern über die Bemessungsgrundlage. Das würde hier wegfallen. Deshalb müssten Sie hier einmal diesen Mehrheitsantrag ablehnen, damit Sie dann mit den Minderheiten unsere Verbesserungen anbringen können.
Was bedeutet der Antrag der Mehrheit? Er bedeutet ganz einfach: Der Wettbewerb unter den Kantonen ist frei, die Steuerverminderungen gegen unten sind offen. Wenn Sie die Liste mit den jetzigen Gepflogenheiten anschauen, die wir bekommen haben, sehen Sie riesige Unterschiede. Der Wettbewerb nach unten floriert also, doch selbst den Kantonen wird es zu viel. Deshalb hat die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren uns gebeten, hier eine Grenze zu setzen. Die 10-Prozent-Beteiligung schafft übrigens auch Ungerechtigkeiten, aber darüber muss ich nicht mehr sprechen; das haben wir schon mehrfach gemacht.
Deshalb jetzt der Antrag der Minderheit III. Was möchte ich? Bei dieser Vorlage hat es immer geheissen, es gehe darum, die Doppelbelastung zu eliminieren oder zumindest zu vermindern. Das war einmal ein Ziel. Ich möchte meinem Vorredner Walter Donzé Recht geben. Wir haben in dieser Gesetzesrevision ständig die Ziele geändert. Wir haben immer wieder behauptet, dieses Gesetz sei für etwas anderes gut. Einmal ist es KMU-Förderung, einmal ist es Vermeidung der Doppelbelastung usw. Hier geht es darum, dazu zu stehen, dass wir nur eine allfällige Doppelbelastung vermindern [PAGE 314] möchten. Das bedeutet, dass man zuerst einmal feststellen muss, ob überhaupt eine Doppelbelastung vorliegt und, wenn ja, in welchem Mass. Da sind wir durchaus bereit, die Doppelbelastung zu mildern oder sogar zu eliminieren. Aber man kann hier nicht einfach generell sagen, man mache hier eine Norm, alles sei möglich, wenn man nicht einmal weiss, ob überhaupt eine Doppelbelastung vorliegt.
Deshalb mein Antrag, der verlangt, dass die Doppelbelastung so weit zu mildern ist, wie dies zur Korrektur der Vorbelastung durch die Gewinnsteuer gerechtfertigt ist. Wer also Gewinnsteuer bezahlt hat, soll entlastet werden. Wer das nicht gemacht hat, hat keinen Grund, irgendwie entlastet zu werden, weil dann ja gar keine Doppelbelastung vorliegt. Dies entspricht dem Brief der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren vom 19. Februar dieses Jahres. Darin schreibt Herr Cavelti, dass die Kantone gerne eine Umschreibung dieser Doppelbelastung hätten. Es ist seine Formulierung, die ich hier aufnehme. Ich zitiere aus seinem Brief: Er schreibt, die Entlastung sei nur im Umfang der Vorbelastung durch die Gewinnsteuer gerechtfertigt. Das ist der Punkt, den ich aufnehme. Wenn Sie wirklich am Ziel der Milderung der Belastung durch diese doppelte Besteuerung festhalten, dann sollten Sie diesem Antrag zustimmen. Er ist fair.
Wieso ist er sonst noch fair? Er schreibt den Kantonen nicht vor, wie sie es machen sollen. Die Kantone können das machen, wie sie wollen. Sie müssen allerdings zuerst feststellen, ob eine Gewinnsteuer bezahlt worden ist. Dann können sie die Entlastung vornehmen - jeder Kanton, wie er will. Aber wir haben dann nicht mehr den Wildwuchs, dass entlastet wird, wo es gar nichts zu entlasten gibt.
Ich bitte Sie also dringend, zuerst der Fassung des Ständerates zuzustimmen und dann meinen Zusatz gemäss Antrag der Minderheit III anzufügen. Dann haben Sie etwas, was auch den Kantonen entspricht. Die Kantone wollten keine Vereinheitlichung über die Sätze. Das ist richtig. Aber sie wollten eine Vereinheitlichung über die Bemessungsgrundlage, im Sinne des Antrages, nämlich dort, wo man eine Doppelbelastung hat, diese zu korrigieren.