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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2007-03-19

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-19

Wortprotokoll

Wir müssen alles unternehmen, um das Volksrecht zu retten und nicht einfach nur das Zweikammersystem zu bewahren. Diesen Eindruck habe ich bisher. Wenn das Parlament am Werk bleiben will, dann müssen wir auf die Vorlage eintreten. Ich bitte Sie also, dem Antrag Inderkum zuzustimmen. Wir müssen eine klare Linie einschlagen, und dafür gibt es zwei Wege: entweder die Verfassungsbestimmung zu streichen, das heisst, einen Antrag an Volk und Stände zu stellen, oder den Versuch zu machen, ein besseres Gesetz zu wagen. Der Vergleich mit der Verwahrungsinitiative, der immer wieder gemacht wird, kann doch nicht überzeugen, weil dort der Richter andere Möglichkeiten hat als hier.

Ich sage das deutlich, auch an Herrn Büttiker gerichtet: Eine Verfassungsbestimmung enthält einen verbindlichen Auftrag, ob er uns passt oder nicht. Das ist der Respekt vor dem Volkswillen. Ich bin wirklich erstaunt, wie Gewisse hier damit [PAGE 223] umzugehen gedenken. Der heutige Zustand, dass die Bestimmung nicht in Kraft ist, ist an sich eine Anomalie. Normalerweise tritt eine Bestimmung in Kraft, wenn ihr Volk und Stände zugestimmt haben. Erst in letzter Zeit hat sich mehr und mehr die Unsitte breitgemacht, dass man sich da Spielräume erlaubt und immer wieder einen Aufschub vornimmt. Dass eine Bestimmung durch den Gesetzgeber noch ausgeführt werden muss, ist kein Grund, sie nicht in Kraft zu setzen. Wir haben in der Verfassung verschiedene Aufträge, bei denen der Gesetzgeber dann oder wiederum einmal tätig werden muss. Das heisst nicht, dass man die Bestimmung nicht in Kraft setzen kann.

Ich gebe zu: Bei den Volksrechten, im vorliegenden Fall, liegen die Dinge etwas komplizierter; das ist richtig. Aber an sich verlangt der Respekt vor dem Volksentscheid, dass eine Bestimmung in Kraft gesetzt wird, wenn sie angenommen wird - und fertig. Ein blosser Verzicht auf die Ausführungsgesetzgebung ist meines Erachtens nicht zu verantworten. Die Verfassung darf nicht zu einer Sammlung von Torsos von Volksrechten werden. Es darf vor allem nicht zu einem Präjudiz werden, dass in weiteren Fällen dann allenfalls auch andere Verfassungsbestimmungen einfach nicht ausgeführt werden - nochmals: ob uns das passt oder nicht.

Heute sprechen wir nur über ein Gesetz und Papier. Ob dieses Papier überhaupt irgendwann einmal gebraucht wird, ist völlig offen. Aber es ist unsere Aufgabe, als Parlament die Voraussetzungen zu schaffen. Die Stimmberechtigten werden dann einmal darüber entscheiden, ob sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen oder nicht. Dieses Recht haben wir als Parlament nicht. Wir haben den Stimmberechtigten einen Dienst zu erweisen. Das ist unsere Aufgabe.

Bei der Verfassungsinitiative in Form der allgemeinen Anregung war es auch so - Herr Büttiker hat zu Recht darauf hingewiesen -: Nach meinen Informationen sind bis zum Jahr 1999 achtzehnmal Unterschriften gesammelt worden, und elfmal, oder zwölfmal sagen Sie, war die Unterschriftensammlung erfolgreich. Das ist so. Aber das dispensiert uns nicht davon, die Voraussetzungen zu schaffen. Also ist meines Erachtens noch einmal der Versuch zu machen zu vereinfachen. Man hat auf gewisse Möglichkeiten hingewiesen. Ich bin nicht überzeugt, dass der Spielraum des Gesetzgebers nicht grösser ist. Ich sehe auch, dass wir vor einer Alternative stehen: Entweder schränken wir das Volksrecht oder das Zweikammersystem ein. Diese Alternative muss ausdiskutiert werden: Dürfen wir das Volksrecht dem Parlamentssystem opfern? Das ist doch auch eine Frage, die wir noch diskutieren müssten.

Mindestens muss meines Erachtens das Parlament den Entwurf des Bundesrates im Detail beraten. Es geht nicht um eine Strafaufgabe. Es geht nicht um den Vorwurf, die Kommission habe sich gedrückt - beileibe nicht. Ich habe die Protokolle der Kommission gelesen. Aber erst wenn wir aufgrund einer Detailberatung mindestens in einer parlamentarischen Kommission wissen, dass der Entwurf nicht taugt, kann doch eine Streichung der Verfassungsbestimmung infrage kommen.

Das Parlament dient dem Volk - und nicht umgekehrt. Das sind wir auch dem Bundesrat und der Bundeskanzlei, dem Entwurf gegenüber schuldig - so scheint mir. Dass bereits eine Verfassungsbestimmung vorbereitet wird, um diese Klausel wieder aus der Bundesverfassung zu streichen, haben wir zur Kenntnis genommen. Aber erst recht ist es damit unsere Sache, diese Gesetzgebungsaufgabe vorher zu erfüllen oder jedenfalls den Versuch zu machen. Wie wollen wir dereinst dem Volk gegenübertreten, wenn es um eine Aufhebung dieser Bestimmung geht? Wie wollen wir an Veranstaltungen im "Rössli" oder im "Engel" auftreten, wenn wir nicht alles unternommen haben, das Volksrecht zu retten?

Ich bitte Sie, diese Frage für Ihre Beurteilung mitzunehmen.