Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-06-20
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-20
Wortprotokoll
Das Prinzip ist klar: Auf Erdöl, Mineralöl, Erdgas und anderen Treibstoffen wird eine Verbrauchssteuer erhoben. Diese beruht zunächst auf der Verfassung und dann auf dem Mineralölsteuergesetz. Diese Initiative verlangt eine Ausnahme von der Erhebung einer Verbrauchssteuer. Im Wesentlichen wird dies mit wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Argumenten begründet. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen in Übereinstimmung mit der Mehrheit Ihrer Kommission, den Entwurf abzulehnen.
Herr Lombardi, es ist wirklich kein grosser Betrag; Sie haben Recht. Es geht um 5 Millionen Franken, und für die davon betroffene Branche geht es um 1,6 Prozent ihres Umsatzes. Es ist mit Sicherheit so, dass diese 1,6 Prozent nicht die Existenz dieser Branche ausmachen - das wäre ja schlimm -, sondern es ist eine Vergünstigung, um die sie nachsucht und um die auch andere Branchen im Falle einer Annahme nachsuchen könnten.
Wir haben prinzipielle Gründe gegen diese Initiative:
1. Es ist so, dass sich die Branche selber in der Schweiz tatsächlich in einem gewissen Rückgang befindet, aber nach Restrukturierungen in den Jahren 1995 und 1998 hat sie sich erholt. Gerade auch im Tessin sind wieder neue Arbeitsplätze geschaffen worden, nicht viele, aber immerhin: Die Branche ist in den Bereichen, für die man um diese Erleichterung nachsucht, nicht weiter geschrumpft.
2. Die Wirkung dieser 5 Millionen Franken ist für die ganze Branche wahrscheinlich mässig, sodass man nicht daraus ableiten sollte, dass ein Präjudiz für weitere Ansprüche entsteht.
3. Damit würde eigentlich ein Parlamentsentscheid rückgängig gemacht, denn wir haben die Begünstigung für Dieselöl zum Antrieb von Baumaschinen und stationären Motoren aufgehoben. Um solche ginge es ja hier. Man würde das dann auf Schleichwegen für eine Branche wieder rückgängig machen.
4. Ich weise Sie darauf hin, dass das Ganze, obwohl es wie gesagt eine Kleinigkeit ist, auch für das Freihandelsabkommen Schweiz-EG von gewisser Bedeutung sein könnte. Denn es steht dort im Widerspruch zu den Verpflichtungen in Bezug auf das Freihandelsabkommen, das wir mit der EG eingegangen sind; das wäre eben eine nichterlaubte Subvention. Es müsste allerdings jemand klagen. Ich weise Sie einfach darauf hin, dass da durchaus eine Gefahr bestünde.
5. Wir haben ein Subventionsgesetz. Es bestimmt, dass keine Subventionen, keine Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen ausgerichtet werden sollen. Das wäre eine steuerliche Vergünstigung. Es wäre also der falsche Weg, um Subventionen zu gewähren.
Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung dieses Entwurfes.