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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2006-06-20

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-20

Wortprotokoll

Es trifft zu, dass eine Mehrheit der Kommission Ihnen beantragt, diese Motion anzunehmen, allerdings nicht in der nationalrätlichen Fassung, sondern in einer adaptierten Fassung. Der Nationalrat hat diese Motion, die mehr Transparenz verlangt und die verlangt, dass die Bundesbeteiligungen an privatrechtlichen Gesellschaften in der Staatsrechnung darzustellen seien, angenommen. Gegen diese Forderung hat niemand etwas, gegen Transparenz ohnehin nicht. Hingegen hat die Finanzkommission des Ständerates ganz klar festgehalten, dass der zweite Teil der vom Nationalrat angenommenen Motion - im Weiteren soll pro Beteiligung die Eignerstrategie kurz erläutert werden - schlicht und einfach gar nicht umsetzbar ist. Denn Eignerstrategien zusammenzufassen und dann in einer summarischen Form irgendwo in der Staatsrechnung anzufügen hält die Finanzkommission nicht nur mehrheitlich, sondern einstimmig für falsch. Das ist also wegzulassen. Deshalb bitte ich Sie, sich unter Ziffer 4 dieses schriftlichen Berichtes den Antrag der Kommissionsmehrheit, wie die Motion anzunehmen sei, noch einmal vor Augen zu führen: "Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament jährlich im Rahmen der Staatsrechnung Auskunft über sämtliche Bundesbeteiligungen an privatrechtlichen Gesellschaften zu geben. Dabei sind Höhe, Art sowie Zweck der Beteiligung offen zu legen, egal ob die Beteiligung bereits abgeschrieben ist oder nicht." Diesen Motionstext, den ich eben vorgelesen habe, empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit zur Annahme.

Im Übrigen erlauben Sie mir, darauf hinzuweisen, dass bereits heute in der Staatsrechnung, z. B. in der Staatsrechnung 2005 auf den Seiten 567ff., die Beteiligungen des Bundes sehr summarisch aufgeführt sind. Wir haben von der Finanzverwaltung erfahren, dass ohnehin, mit oder ohne Annahme dieser Motion, vorgesehen ist, diese Beteiligungen [PAGE 528] etwas präziser darzustellen, allerdings - und ich betone das noch einmal - ohne die Eignerstrategien.

Es hat sich dann ganz am Schluss der Beratung in der Finanzkommission plötzlich so eine Stimmung ergeben, in der die Auffassung zum Ausdruck kam, eigentlich sei diese Motion überflüssig, weil die Verwaltung das ja ohnehin mache. Das hat dann die Minderheit dazu geführt, zu sagen, dass wir diese Motion gar nicht brauchen. Ich muss Ihnen offen gestehen, ich kann mir auch diesen Weg vorstellen. Ich halte hier allerdings fest - und ich bin überzeugt, hier in Übereinstimmung mit dem Bundesrat zu stehen -: Falls dieser Rat diese Motion ablehnen sollte, ändert das nichts daran, dass die ständerätliche Finanzkommission der Meinung ist, es sei sinnvoll, dass nicht nur wie bisher diese Bundesbeteiligungen in der Staatsrechnung aufgeführt werden, sondern dass sie noch ein bisschen spezifiziert werden.

Damit beantrage ich Ihnen Zustimmung zum Antrag der Kommissionsmehrheit, nämlich Annahme der Motion in geänderter Form, wie Sie das in Ziffer 4 des schriftlichen Berichtes finden.