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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-06-20

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-20

Wortprotokoll

Die Initianten haben ursprünglich geltend gemacht, es gehe ihnen hier nicht in erster Linie um finanzielle Entschädigungen, sondern darum, dass die für die Entlassung des Täters verantwortlichen Entscheidträger persönlich die Konsequenzen tragen müssten. Nun ist der Begriff "Haftung" juristisch klar belegt. Man kann ja nicht jedes Mal eine andere Auslegung des Begriffes "Haftung" vornehmen. Er darf nur als eine Leistung von Schadenersatz für die vermögensrechtlichen Folgen verstanden werden. Kausal haftet immer nur das Gemeinwesen und nicht die einzelne Behörde.

Soweit es um die individuelle Verantwortlichkeit der einzelnen Entscheidungsträger geht, darf nicht vom Verschuldensprinzip abgewichen werden. Alle Formen individueller Verantwortlichkeit verlangen den Nachweis eines vorwerfbaren Fehlverhaltens, das heisst eines rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens. Auf diesem Prinzip beruht der vorgeschlagene Artikel 380bis und stellt damit keine Abwendung von den bisherigen Grundsätzen in dieser Frage dar.

Wir glauben, dass es wichtig ist, dass wir hier bei diesen Grundsätzen bleiben und diese nicht aufweichen.

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