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Schwaller Urs · Ständerat · 2006-06-20

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-20

Wortprotokoll

Mit einem konsequent angelegten und umgesetzten Systemwechsel bei der Wohneigentumsförderung könnte ich leben. Die Übungsanlage von Herrn Kollege Kuprecht ist aber so unbestimmt formuliert, dass wir hier wieder voll auf Kurs des Steuerpaketes sind, das die Kantone vor allem wegen des überladenen Wohneigentumsteils abgelehnt haben. Es fehlt einzig der Vorschlag des Bausparabzuges, welcher das Prinzip der Rechtsgleichheit verletzt hatte. Im Übrigen aber bleibt, dass mit der Möglichkeit eines zeitlich oder mengenmässig beschränkten oder gestaffelten Hypothekarabzuges wiederum eine Rechtsungleichheit zwischen Neuerwerbern und langjährigen Eigentümern sowie Mietern geschaffen wird. Das wieder aufgegleiste Modell wird wie bereits im Steuerpaket nach Ablauf von zum Beispiel zehn Jahren mit Abzugsmöglichkeit vor allem die dann noch immer stark verschuldeten Hauseigentümer, d. h. zumeist Mittelstandsfamilien, treffen und so sicher nicht den wünschbaren Erwerb von Wohneigentum fördern.

Von der ungelösten Frage und der in der Motion nicht angesprochenen Problematik der Zweitwohnungen, welche Herr Kollege Brändli angesprochen hat, spreche ich heute noch gar nicht. In einem konsequenten Systemwechsel hat auch der Unterhaltsabzug keinen Platz mehr, und sehr bald einmal stellt sich die tatsächlich wichtige Frage der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Eigentümern und Mietern. Dies gesagt, weiss ich, dass aus der Zeit des Steuerpaketes noch nicht alle Wunden vernarbt sind, was ich auch in meinem politischen Umfeld feststelle. Ich teile aber die Auffassung des Bundesrates, dass im heutigen Zeitpunkt, vor der definitiven Erledigung der Unternehmenssteuerreform und auch vor der definitiven Regelung der Ehepaarbesteuerung, kein Handlungsbedarf für eine neue Auseinandersetzung, insbesondere mit den Kantonen, in der Frage der Wohneigentumsbesteuerung gegeben ist.

Ich lade Sie ein, die Motion entsprechend dem Antrag des Bundesrates abzulehnen.