Bieri Peter · Ständerat · 2001-06-14
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-14
Wortprotokoll
Wir kommen nun wenn nicht zum Höhepunkt, so wahrscheinlich doch zum meist umstrittenen Thema dieser ganzen Gen-Lex-Beratung, nämlich zur Frage eines allfälligen Moratoriums. Eingangs darf ich Sie bitten, zu beachten, dass ich Ihnen stellvertretend für Kollegin Berger und Kollege Stadler und in Absprache mit diesen beiden einen geänderten Antrag für einen Artikel 32bis austeilen liess.
Dies war insofern nötig, als die Kommission bei ihrer allerletzten Sitzung noch Artikel 6 änderte und es mir innerhalb der mir zur Verfügung stehenden Zeit schlichtweg nicht mehr möglich war, die dadurch - weil ich in der alten Fassung eine Referenz auf Artikel 6 machte - notwendigen Anpassungen im Minderheitsantrag für einen Artikel 32bis vorzunehmen.
Ich darf Sie also bitten, den ausgeteilten Antrag auf ein Moratorium in die Hand zu nehmen und den Minderheitsantrag auf der Fahne zu streichen. Diesen Antrag für ein Moratorium, den Sie hier nun vorfinden, haben wir im Vorfeld zur heutigen Ratsdebatte mit dem zuständigen Rechtsexperten, Herrn Professor Schweizer, nochmals genau durchberaten. Wir sind der Überzeugung, dass wir das, was wir nun als unsere Absicht zum Ausdruck bringen wollen, mit dem vorliegenden Antrag exakt wiedergeben.
Was wollen wir mit diesem Antrag, und was wollen wir eben gerade nicht? Zuerst zum Negativen: Wir wollen kein Moratorium für die Forschung und für die Wissenschaft; wir wollen kein Moratorium für Freisetzungsversuche; wir wollen kein Moratorium für die pharmazeutische und die chemische Industrie.
Das Einzige, was wir wollen und schon immer so wollten, ist ein zeitlich beschränkter Verzicht auf das Inverkehrbringen [PAGE 339] von GVO in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und im Gartenbau. Damit das klar ist, verweise ich auf Artikel 5, wo exakt definiert wird, was "Inverkehrbringen" heisst und was eben nicht. Allen, die uns im Vorfeld der heutigen Debatte vorgeworfen haben, wir behinderten die Forschung und die Wirtschaft, sei nochmals in Erinnerung gerufen, dass die Abgabe für Tätigkeiten in geschlossenen Systemen - sprich: hier vor allem in der chemischen Industrie - und für Freisetzungsversuche nicht als Inverkehrbringen im Sinne des Gesetzes gilt.
Im Weiteren ist zu vermerken, dass bei Zustimmung zum Minderheitsantrag bei Artikel 146a Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes der bundesrätliche Entwurf übernommen werden muss, damit hier nicht ein Widerspruch entsteht.
Die das Moratorium beantragende Minderheit gehörte - das sei in Erinnerung gerufen - bei der Volksabstimmung ganz klar zu den Gegnern der Gen-Schutz-Initiative. Ich selber habe damals das Zugerische Komitee gegen die Initiative angeführt.
Meine berufliche Ausbildung an der ETH und meine heutige Tätigkeit haben mir jedoch auch einen gewissen Einblick und eine gewisse Sensibilität für die Vorgänge in der Natur ermöglicht. Auch präsidiere ich zurzeit - damit ist auch meine Interessenbindung offen gelegt - die beratende Kommission des Institutes für Pflanzenwissenschaften der ETH Zürich, also desjenigen Institutes, das zur Hauptsache die Forschungstätigkeit bei gentechnisch veränderten Organismen durchführt.
Die bald 30-jährige Berufserfahrung hat mich auch gelehrt, dass gerade Fortschritte in der Agrarwissenschaft, die eine angewandte Disziplin ist, sehr kritisch zu verfolgen sind.
Noch Ende der Siebzigerjahre haben wir Agronomiestudenten an der Hochschule von renommierten Wissenschaftern gelernt, welche Fortschritte zum Beispiel mit antimikrobiellen Leistungsförderern oder mit chemischen Futterzusätzen in der Tierernährung zu erzielen seien und wie sinnvoll etwa die Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer sei.
Solche Erfahrungen haben mich bewogen, der Wissenschaft mit einer gewissen kritischen Vorsicht zu begegnen. Gerade die BSE-Krise oder die Antibiotikaproblematik haben gezeigt, dass es wohl unabdingbar gewesen wäre, diesen neuen wissenschaftlichen Techniken eine seriöse und vertiefte Risiko- und Begleitforschung voranzustellen.
Gerade das - und schlichtweg nur das! - wollen wir, die wir Ihnen ein Moratorium für die Verwendung von GVO in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau vorschlagen.
Dieses Moratorium soll nicht, wie es uns bösartig von gewissen Kreisen unterstellt wird, als Denkpause genutzt werden, vielmehr soll die Pause als Denkzeit genutzt werden. Das ist ein nicht unerheblicher Unterschied, den zu begreifen es zwar nicht wissenschaftlichen, dafür aber gesunden Menschenverstandes bedarf.
Dass diese Risiko- und Begleitforschung nach wie vor dramatisch "nachhinkt", zeigt sich auch dadurch, dass vor allem die primär kommerziell orientierte Forschung und die GVO verwendende Wirtschaft im Agro-Business möglichst keine gesetzlichen Auflagen auf sich nehmen wollen. Sie behaupten zwar, GVO seien völlig unproblematisch, unternehmen jedoch im Verband mit der Versicherungswirtschaft alles, um allfällige Risiken nicht versichern zu müssen und diese letztlich der Gesellschaft zu überbürden. Da kann doch schlichtweg etwas nicht stimmen!
Zwar darf ich für mich in Anspruch nehmen, dass der von mir in Artikel 6 gemachte Vorschlag, den Stand der Wissenschaft als Kriterium für die Bewilligung für das Inverkehrbringen in die Umwelt zu verwenden, von der Kommission und nun auch von Ihnen akzeptiert wurde. Allein die gegenwärtige Erfahrung mit der in dieser Frage völlig gespaltenen Wissenschaft zeigt mir, dass dies eigentlich kein sehr taugliches und verlässliches Hilfsmittel für die Bewilligungsbehörden und auch für uns Politiker ist.
Ich verzichte denn auch darauf, aus der reichen Palette der berühmten Wissenschafter und Nobelpreisträger jene herauszupicken und zu zitieren, die sich ablehnend oder vorsichtig positiv, aber immerhin kritisch zur Gentechnologie im ausserhumanen Bereich äussern.
Die praktische Anwendung von GVO in der Urproduktion hat zumindest bis heute noch nicht den erwarteten Grosserfolg gebracht, dafür jedoch viele Fragen und Probleme naturwissenschaftlicher Art und neuer Abhängigkeiten gesellschaftlicher und politischer Art aufgeworfen.
Ich akzeptiere auch den Vorwurf nicht, die Urproduktion verhindere mit ihrer negativen Einstellung zur Gentechnologie die Fortschritte in der Wissenschaft und den Forschungsplatz Schweiz. Wer das behauptet, verkennt, dass es nicht angehen kann, dass ein Wirtschaftszweig zu einer bestimmten Technik gedrängt wird - und damit seinen gesellschaftlichen Auftrag, nämlich die Ernährung der Bevölkerung mit einer nachhaltigen und ökologischen Bewirtschaftungsweise, nicht mehr erfüllen kann -, bloss damit sich ein Wissenschaftszweig möglichst frei und ungehindert entfalten kann.
Bei meinem Gesellschaftsverständnis hat die Wissenschaft dem Menschen zu dienen und nicht umgekehrt. Ich könnte einmal mehr in diesem Saal Schillers "Wallenstein" zitieren: "Der Bauer ist auch ein Mensch - sozusagen."
Weshalb ist eine freie Wahl der Verwendung von GVO in der Landwirtschaft eine Illusion? Wenn sich die Wissenschaft in einem Punkt im Klaren ist, dann in der Tatsache, dass es bei verschiedenen Pflanzen und Mikroorganismen zu einem horizontalen Gentransfer kommt, bei dem sich gentechnisch veränderte Organismen mit Nicht-GVO-Sorten oder mit Wildpflanzen auskreuzen.
Abhängig vom Standort und von der jeweiligen Kultur sind Sicherheitsgürtel von mehreren hundert Metern notwendig, um eine Kontamination zu verhindern. Das ist etwa bei Raps, Zuckerrüben, Mais oder Weizen der Fall. Das führt dazu, dass die Forderung, man könne gentechnisch veränderte Organismen und nicht gentechnisch veränderte Organismen in unseren kleinen Räumen nebeneinander produzieren - und wenn möglich unter Einhaltung exakter Vorschriften bei der Verarbeitung trennen -, als unmöglich und als Illusion betrachtet werden muss. Es werden Anbauflächen, die man an sich freihalten wollte, mit GVO kontaminiert werden. Die Bauern ohne GVO-Produktion werden die wirtschaftlichen Nachteile zu tragen haben, indem ihre Produkte trotz gutem Willen nicht mehr GVO-frei sind, geschweige denn die Schwellenwerte einzuhalten vermögen.
Eine Studie der Ernst Basler und Partner AG hat anhand von Referenzbetrieben nachgewiesen, dass die Anwendung von Gentechnik in der pflanzlichen und tierischen Produktion in der Landwirtschaft zu Mehrkosten führt - unabhängig davon, ob Betriebe Gentechnik anwenden oder nicht. Die Studie kommt zum Schluss, dass eine dreiteilige Landwirtschaft - mit einem Biobereich, einem integrierten, GVO-freien Bereich und einem GVO-Bereich - faktisch nicht realisierbar ist. Selbst wenn man eine solche Dreiteilung versuchen würde, wäre dies für die Gesamtlandwirtschaft mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Die Konsumentinnen und Konsumenten, die bei ihrem Einkauf auf ökologische Produktionsformen setzen, sollten sich nicht der Illusion hingeben, in absehbarer Zeit GVO-freies Biogemüse kaufen zu können. Die Natur ist kein Marktplatz mit verschiedenen Marktständen. Sie wird solche Marktsegmentierungen schlichtweg nicht ermöglichen.
Die Unmöglichkeit, verschiedene Anbaumethoden auf längere Zeit nebeneinander zu haben, ist denn auch der Grund, dass es nicht einfach den Marktkräften überlassen werden kann, welche Methode sich durchsetzt. Vielmehr hat die Gesellschaft - sprich hier: der Staat - einen Grundsatzentscheid zu fällen. Volk und Stände haben unserer Landwirtschaft vor fünf Jahren einen aktuellen Verfassungsauftrag gegeben. Artikel 104 der Bundesverfassung fordert von der Landwirtschaft, dass sie mit einer nachhaltigen Produktion zur "Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen" beiträgt. Da frage ich Sie: Wie soll die Landwirtschaft diesen Auftrag mit einer Technik erfüllen, deren langfristige Folgen nicht geklärt sind und deren Wirkung in der Folge nicht mehr - oder nurmehr mit sehr, sehr schwierigen Eingriffen - korrigiert oder wegradiert werden kann?
Wir als Gesetzgeber haben mit Gesetzen und Auflagen die Bäuerinnen und Bauern dazu angehalten, die [PAGE 340] Landwirtschaft zu ökologisieren. Jetzt kommen wir und konfrontieren sie mit einer Technik, die wohl kaum den in der Bevölkerung verstandenen Anspruch erfüllen kann, dem Verfassungsauftrag zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen zu entsprechen.
Die Vertreter der Schweizer Landwirtschaft - in seltener Einmütigkeit über alle Produktionsrichtungen hinweg - sind deshalb der klaren Meinung, dass die Gentechnik zwar erforscht, auf ihre Anwendung in der Praxis aber vorderhand verzichtet werden sollte, bis wir genauer wissen, was längerfristig die Folgen sind.
Bei diesen Überlegungen werden sie auch von der Ethikkommission für Biotechnologie im Ausserhumanbereich, die gestern und heute schon oft zitiert worden ist, und von den geschlossenen Konsumentinnen- und Konsumentenorganisationen unterstützt.
Wiederholte, auch jüngste Umfragen in der Schweizer Bevölkerung zeigen, dass GVO-Nahrungsmittel aus pflanzlicher Produktion von über 75 Prozent der Befragten und solche aus fleischlicher Produktion von über 90 Prozent abgelehnt werden. Haben wir als vom Volk gewählte Vertreterinnen und Vertreter nicht auch den Auftrag, dieses Empfinden des Volkes entsprechend zu berücksichtigen? Ich auf jeden Fall werde dies tun.
Auch glaube ich, dass ich hier mit meinem ganz klar begrenzten Teilmoratorium, dessen Verfassungsmässigkeit wiederholt bestätigt worden ist, der Gentechnologie-Wissenschaft letztlich den besseren Dienst erweise als all diejenigen, die es leichtfertig in Kauf nehmen, einem Referendum gegen dieses Gesetz oder einer Volksinitiative für ein wohl weit umfassenderes Moratorium "blindlings ins Messer" zu laufen.
Zur Wirtschaft: Mich hat bei dieser Auseinandersetzung um das Moratorium sehr überrascht, dass die Wirtschaft zwar das Moratorium als schlechtes Signal für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort vehement bekämpfte, gleichzeitig die grössten Lebensmittelfirmen, allen voran die Novartis, jedoch in aller Öffentlichkeit verkündeten, sie würden in den nächsten Jahren keine GVO-haltigen Nahrungsmittel verkaufen. Da wollen die den gleichen Firmen gehörenden GVO-Unternehmen GVO-Saatgut verkaufen, sind dann aber nicht bereit, in ihren Nahrungsmittelfirmen die daraus gewonnenen Produkte auch zu verarbeiten. Wo bleiben da die Logik und die Konsequenz? Wo bleibt da das oft zitierte und beschworene Signal nach aussen oder der Einsatz für den Forschungs- und Werkplatz Schweiz?
Zu Europa: Innerhalb der EU ist die Anwendung von GVO nach wie vor umstritten. Zwar hat das EU-Parlament im Februar dieses Jahres mit der Verabschiedung der neuen Freisetzungsrichtlinie unter strengen Voraussetzungen Zulassungen in Aussicht genommen. De facto führen aber die Beschlüsse - wie es einhellig interpretiert und auch kommentiert wurde - zu einem Moratorium. Es kommt hinzu, dass eine Vielzahl von Mitgliedländern, unter ihnen - hören Sie! - unsere Nachbarländer Frankreich, Italien, Österreich oder das in der Landwirtschaft wohl fortschrittlichste Land, Dänemark, bekannt gegeben haben, dass sie ganz klar GVO-frei bleiben wollen. Wer uns vorwirft, wir wollten für die Schweiz ein Insel-Dasein, hat vielleicht insofern Recht, als unser Land bei einem raschen Einzug von GVO eine Insel sein wird, jedoch im umgekehrten Sinne.
Wir drei Antragsteller der Minderheit gehören nicht zu den Gentechnikgegnern. Bei der Abstimmung über die Gen-Schutz-Initiative haben wir den Beweis dafür auch erbracht. Wir haben die Überzeugung, dass vor dem Entscheid, GVO in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau einzusetzen, die Zeit genutzt werden muss, um die Tragweite und die Konsequenzen dieser Technik zu überprüfen. Wir schlagen im Sinne der Flexibilität in Absatz 2 auch vor, dass der Bundesrat bei einer neuen Situation vorzeitig Änderungen zuhanden der Bundesversammlung beantragen kann, in einer Form, wie es auch die neue Bundesverfassung zulässt. Wir tragen der grossmehrheitlichen Meinung in der Bevölkerung Rechnung und nehmen ihre Ängste und Vorbehalte ernst. Wir nehmen Rücksicht auf den verfassungsmässigen Auftrag der Landwirtschaft, ja, wir sind letztlich auch der festen Überzeugung, dass der Aufforderung zur Bewahrung der Schöpfung und zur Beachtung der Würde der Kreatur nicht einfach leere Worte, sondern auch Taten folgen müssen.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, dem neuen Antrag auf Einfügung von Artikel 32bis, der jetzt in einer wirklich sehr moderaten Form daherkommt, zuzustimmen.