Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2001-06-14
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-14
Wortprotokoll
Ich habe gestern ja ausführlich dargelegt, weshalb ich gegen ein Moratorium bin, und muss diese Argumente nicht wiederholen. Wenn ich nun aber den neuen Antrag Bieri ansehe, der den ursprünglichen Minderheitsantrag ja ersetzt, dann verstehe ich die Welt wirklich nicht mehr. Es wurde uns immer gesagt und auch verständlich dargelegt, dass das Moratorium nötig sei, weil die Schweiz GVO-frei bleiben müsse. Es wurde dargelegt, wie wichtig es vor allem für die Bio-Bauern sei, dass wir ihnen diese Marktchance gäben. Dank dem Argument, die Schweiz sei GVO-frei, würden sich ihnen sogar Marktchancen im Ausland eröffnen. Uns wurde immer dargelegt, dass die Felder nicht mit genveränderten Pflanzen bewirtschaftet werden sollten, damit keine Pollen fliegen könnten. Das kann ich irgendwo noch nachvollziehen. Ich kann aber nicht mehr nachvollziehen, wenn man jetzt sagt, dass es nur noch das Inverkehrbringen ist, das nicht gestattet werden solle, während die Freisetzung plötzlich kein Problem mehr sein soll. Wenn Sie "Inverkehrbringen" sagen, dann verweise ich darauf, was in Artikel 5 Absatz 5 steht: "Als Inverkehrbringen gilt jede Abgabe von Organismen an Dritte .... insbesondere das Verkaufen, Tauschen, Schenken, Vermieten, Verleihen und Zusenden." Unten steht dann noch: "Nicht als Inverkehrbringen gilt die Abgabe für Tätigkeiten in geschlossenen Systemen und für Freisetzungsversuche." Also: Wenn wir für Versuche freisetzen können, dann fliegen diese Samen ja auch auf andere Felder. Wie können Sie dann mit dem Argument, wir könnten die Schweiz GVO-frei behalten, diese Freisetzungsversuche plötzlich ausnehmen? Glauben Sie tatsächlich, dass mit dem Verbot des Inverkehrbringens ein allfälliges Referendum verhindert werden könnte? Ganz im Gegenteil - wenn von Organisationen wie WWF oder Greenpeace ein Referendum ergriffen wird, dann geht es dabei ja in erster Linie um die Freisetzung! Aus diesen Überlegungen heraus ist der Antrag grundsätzlich viel problematischer. Bei der Abstimmung müssen wir diesem Referendum ein strenges Gesetz entgegenstellen können. Diese komische Art von Teilmoratorium aber leuchtet mir jetzt überhaupt nicht mehr ein.
Kommt noch dazu, dass im ursprünglichen Minderheitsantrag ein bis Ende 2009 befristetes Teilmoratorium vorgesehen war. Jetzt sagen Sie zwar einerseits, dass der Bundesrat diese Beschränkung fortlaufend überprüfen kann, gleichzeitig aber, dass diese Beschränkung durchaus um weitere fünf Jahre verlängert werden könnte.
Diesem Teilmoratorium kann ich aus diesen Gründen noch weniger zustimmen. Das scheint mir jetzt ein Kompromiss zu sein, der eigentlich gar kein Kompromiss ist, auf jeden Fall kein Moratoriumskompromiss.
Auch diesen Antrag werde ich ablehnen.