Germann Hannes · Ständerat · 2006-06-13
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-13
Wortprotokoll
Die vergangenen fünfzig Jahre zeigen, dass sich das Instrument der Arbeitsbeschaffungsreserven in der Praxis nicht bewährt hat. Die Wirtschaft war zu keinem Zeitpunkt bereit, jenes Ausmass an Reserven zu bilden, mit dem sich ein makroökonomischer Effekt überhaupt hätte erzielen lassen. Die Effektivität, die von den Arbeitsbeschaffungsreserven ausgehen sollte, ist im Lichte der beobachteten Volumen als vernachlässigbar einzustufen.
Schliesslich sei noch erwähnt, dass die heutige Ausgestaltung in dem Sinne eine Ungleichbehandlung darstellt, als Unternehmen mit weniger als zwanzig beziehungsweise zehn Beschäftigten von den offerierten Steuervergünstigungen ohnehin ausgeschlossen sind. Für den Bund, die Kantone und die Gemeinden resultieren aus der Aufhebung der Arbeitsbeschaffungsreserven bei gleichem Steuersubstrat geringfügig höhere Einnahmen bei den direkten Steuern. Mit Blick auf die durchschnittliche Reservenbildung in den vergangenen zehn Jahren handelt es sich um eine Summe in der Grössenordnung von 12 Millionen Franken. Mit der Aufhebung des Bundesgesetzes über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven verbindet sich weiter eine Verminderung des Verwaltungsaufwandes.
In diesem Lichte kann die Auflösung der Arbeitsbeschaffungsreserven befürwortet werden.