Lexipedia

Schweiger Rolf · Ständerat · 2006-06-13

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-13

Wortprotokoll

Steuerdebatten laufen immer Gefahr - und das muss so sein -, dass sie relativ theoretisch geführt werden. Ich gestatte mir nun, zwei, drei Sachen zu sagen, die relativ konkret sind und die zeigen, dass im Beschluss, welchen die Kommission unterbreitet, doch relativ viele Haken verborgen sind. Ich mache dies anhand eines ersten Beispiels.

Stellen Sie sich vor, jemand hat überhaupt kein Wertschriftenvermögen. Zu Beginn des Jahres ist sein Konto bzw. sein Depot diesbezüglich also blank. Wenn er nun im Verlaufe des Jahres beispielsweise als Auszahlung aus einer Pensionskasse 500 000 Franken erhält und damit Wertschriften kauft, sind die Voraussetzungen für das erste Jahr bereits gegeben - dies nur um zu zeigen, wie wenige Transaktionen es braucht; man kann auch einmal verkaufen. Wenn er im zweiten Jahr beispielsweise eine Erbschaft erhält, das kleine Einfamilienhäuschen seiner Eltern, das er dann verkauft und wiederum in Wertschriften anlegt, und wenn er diese Wertschriften ein- bzw. zweimal umsetzt, ist er bereits ein gewerbsmässiger Liegenschaftshändler. Man kann sagen, dieses Beispiel sei theoretisch, deshalb ein zweites.

Leute, die Geld aus der Pensionskasse erhalten, haben die Tendenz, dieses anzulegen. Der Grad der Sicherheit, den sie wollen, ist dabei ein unterschiedlicher. Nehmen wir einmal an, jemand besitze ein gewisses Immobilienvermögen und neige deshalb dazu, sein von der Pensionskasse erhaltenes Geld etwas spekulativer anzulegen, aber trotzdem Sicherheit zu haben. Was macht er? Er kauft Aktien oder Obligationen - das spielt an sich keine Rolle - und legt dann mit der sein Vermögen verwaltenden Bank fest, dass sowohl bei gewissen Kursgewinnen als auch bei gewissen Kursverlusten verkauft werden muss, weil er so sein Risiko minimiert, grössere Verluste einzufahren - ein durchaus übliches Vorgehen.

Wenn nun solche Vorgaben an die Bank gemacht sind, dann kommt sehr schnell einmal der Punkt, wo die Schwellenwerte, die hier drin genannt werden, nicht mehr eingehalten sind. Man sieht anhand der Beispiele, die hier gemacht werden, dass eben nicht primär die sogenannt Grossen erwischt werden, sondern dass sehr viele Kleine eben auch in diese Kategorie fallen, denn der Ausgangspunkt der ganzen Betrachtungsweise ist ja das Wertschriftenvermögen am Anfang der jeweiligen Steuerjahre. Ich glaube darum, dass es problematisch ist, zu meinen, man könne das Problem mit solchen Schwellenwerten in den Griff bekommen. Darum warne ich davor, mit dem Versuch, ein Problem lösen zu wollen, Probleme aufzubauen, die in der Praxis kaum zu bewältigen sind, bzw. vielen vor allem auch relativ kleinen Anlegern - und mit dem heutigen Pensionskassensystem kommt jemand relativ schnell zu einem Betrag, der in dieser [PAGE 444] Grössenordung liegt - zu verunmöglichen, das zu tun, was an sich wirtschaftlich wäre.