Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2006-06-13
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-13
Wortprotokoll
Die Begründung, weshalb ich im Gleichzug mit der Teilbesteuerung auch eine Beteiligungsgewinnsteuer einführen möchte, habe ich beim Eintreten bereits ausgeführt; ich möchte meine Argumente hier nicht wiederholen. Ich werde aber einfach den Eindruck nicht los, dass wir diese Beteiligungsgewinnsteuer nicht wirklich diskutiert haben. Ich habe Mühe damit, wenn man solche Fragen aus ideologischen Gründen usw. einfach abblockt. Wer nämlich für Vereinfachungen im Steuersystem plädiert - Kollege Lauri hat auf die Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Kapitalerträgen und -gewinnen hingewiesen -, ein effizientes Steuersystem will und auf Steuersystematik Wert legt, der muss sich mit der Beteiligungsgewinnsteuer ernsthaft auseinander setzen. Ob dann der Teilbesteuerungssatz 60 oder 70 Prozent beträgt und ob die Beteiligungsquote bei 10 oder 20 Prozent liegt, darüber kann man selbstverständlich reden; das ist auch nicht das Hauptthema. Auch die Frage der Beteiligungsverluste, die der Kommissionssprecher soeben angesprochen hat, steht hier nicht im Zentrum; auch das kann Teil einer Diskussion sein.
Es geht einfach darum, dass man dieses Thema überhaupt einmal seriös diskutiert. Denn mit der Abstimmung über die Kapitalgewinnsteuer wurde diese Frage nicht erledigt. Ich bin etwas erstaunt über diese mehrfachen Hinweise auf diese Initiative. Ich gehe doch immerhin davon aus, dass in diesem Rat der Unterschied zwischen der Kapital- und der Beteiligungsgewinnsteuer bekannt sein müsste. Der Hinweis auf die Vermögenssteuer ist in diesem Zusammenhang auch nur ein Ablenkungsmanöver. Denn auf Bundesebene gibt es bekanntlich keine Vermögenssteuer.
Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen und damit ein Zeichen zu setzen, dass wir vor Reizwörtern nicht einfach zurückschrecken.
Herr Jenny hat gesagt, man würde hier gleichzeitig eine Entlastung vorsehen und dann dieselben KMU wieder belasten. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir mit der Einführung der Teilbesteuerung eine massive Entlastung für KMU vorsehen, vor allem, wenn wir mit Teilbesteuerungssätzen von 50 und 60 Prozent operieren. Dass in diesem Zusammenhang auch eine Teilbesteuerung der Beteilungsgewinne vorgesehen wird, das würde dieses System nur kohärent machen und nicht die erworbenen Entlastungen wieder aufheben. Es ist also im Sinne der Kohärenz, dass man teilbesteuert, aber dann nicht nur entlastet, sondern diese Teilbesteuerung auch bei den Gewinnen mit einfügt.
Es ist eine Frage der Kohärenz und der Steuersystematik, die hier angesprochen ist. Ich bitte Sie, hier die Minderheit zu unterstützen.