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Lauri Hans · Ständerat · 2006-06-13

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-13

Wortprotokoll

Hier sind wir tatsächlich an einem Punkt, über den wir auch in der Kommission lange diskutiert haben. Ausgangspunkt dieser Diskussion ist wie gesagt Artikel 129 der Bundesverfassung, der lautet: "Der Bund legt Grundsätze fest über die Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden; er berücksichtigt die Harmonisierungsbestrebungen der Kantone." In welchem Umfang diese Grundsätze dann auch im Rahmen von Absatz 2 konkret umgesetzt werden, ist Gegenstand des StHG, über das wir hier diskutieren. Die Kommission hat sich im Dialog mit dem Direktor der Steuerverwaltung darüber unterhalten. Es besteht hier durchaus eine gewisse Handlungsfreiheit, in welcher Art und Präzision man hier vorgeht. Wir sind zum Schluss gekommen, hier den Kantonen die Freiheit zu belassen.

Es ist zuzugeben: Dabei haben wir auch ein politisches Argument akzeptiert, nämlich dass sich die Kantone entschieden auf den Standpunkt gestellt haben, sie möchten diese Handlungsfreiheit haben, im Interesse ihrer eigenen Steuersysteme und ihrer Möglichkeiten, Steuern zu erheben. Der Bundesrat hat das ja akzeptiert. Wenn wir hier etwas anderes legiferieren würden, so ist die Kommission zum Schluss gekommen, dann müsste man die Kantone noch einmal dazu anhören. Das ging ganz deutlich aus den Stellungnahmen der Verwaltung hervor, weil man in der Vorbereitung dieses Gesetzes auf Kantonsstufe davon ausgehen konnte, dass in diesem Punkt, den jetzt Herr David angesprochen hat, nicht harmonisiert werden soll.

Deshalb bitte ich Sie, im Interesse der Tragfähigkeit dieser Vorlage beim Antrag der Mehrheit zu bleiben und jenen der Minderheit abzulehnen.

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