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Fünfschilling Hans · Ständerat · 2001-06-18

Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-18

Wortprotokoll

Ich darf vielleicht noch Herrn Reimann eine Antwort geben. Ich habe nur sozialpolitisch argumentiert. Ich habe nicht medienpolitisch argumentiert. Falls die SRG zu viel an Gebühren bekommt, wie Herr Reimann meint, dann könnte man die Gebühren senken, und dann würden alle weniger zahlen; oder falls sie gewisse Leistungen mit diesen Gebühren erbringen muss, dann müsste man die Gebühren erhöhen, so oder so. Ich habe nur gesagt: Die Gebührenzahler, die voll bezahlen, bezahlen den anderen sozialpolitisch über ihre Gebühren die Ergänzungsleistungen. Das ist eine Sozialausgabe, und diese gehört nicht in die Gebührenregelung. Ich habe gesagt, das sei ordnungspolitisch ein Problem. Ich habe weiter nicht gesagt, ich wisse, wie die Ergänzungsleistungen berechnet würden. Ich weiss nur, dass nach den SKOS-Richtlinien, an die sich alle Kantone bei der Berechnung der Lebenshaltungskosten, des Grundbedarfs, halten, die Radio- und Fernsehgebühren in diesem Grundbedarf enthalten sind. Normalerweise gehen ja die Fürsorgeleistungen bei Erreichen des AHV-Alters nahtlos und parallel in die AHV und in Ergänzungsleistungen über. An diese Richtlinien halten sich alle Kantone. Dann habe ich noch gesagt, im tieferen Existenzminimum bei der Pfändung sei gemäss den Richtlinien der Pfändungsbeamten die Radio- und Fernsehkonzessionsgebühr auch enthalten.