Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2001-06-18
Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-18
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst dem Sprecher der Kommission für die Präsentation der Diskussion, die wir in der Kommission hatten, herzlich danken. Ich habe nicht damit gerechnet, dass es hier zu einer Diskussion kommt. Aber nachdem jetzt Herr David etwas die Meinung aufkommen lässt, dieses Abkommen stelle gewissermassen eine grosszügige Geste für die Wirtschaft oder für die Industrie dar, liegt mir doch daran, hier noch zwei, drei präzisierende Bemerkungen an die Adresse von Herrn David anzubringen.
Es hat bei der Behandlung dieses Abkommens in der Tat auch im Nationalrat ein gewisses Geplänkel stattgefunden - nicht nur deshalb, weil das Abkommen über den reinen Warenverkehr hinausgeht, weil es auch Liberalisierungen im Dienstleistungsbereich und im Bereich des geistigen Eigentums beinhaltet, sondern weil es hier auch um Fragen geht, die mit Menschenrechtsproblemen verknüpft werden. Wir alle haben für diese Menschenrechtsfragen Verständnis; die Schweiz ist in diesen Bereichen ein Vorreiter, das darf man sagen. Wir sind auch in allen Organisationen aktiv dabei, in denen diese Fragen thematisiert werden.
Nun ist es aber einfach so: Tatsache ist, dass die EU ein solches Abkommen mit Mexiko abgeschlossen hat, und zwar ohne Einschränkungen in der Art, wie sie Herr David jetzt geschildert hat. Tatsache ist auch, dass die Efta - nachdem die EU dieses Abkommen mit Mexiko abgeschlossen hatte - nachgezogen und gleiche Bedingungen für sich beansprucht hat.
Tatsache ist auch, dass die USA im Nafta-Bereich ein solches Abkommen mit Mexiko haben. Tatsache ist, dass wir, wenn wir dieses Abkommen nicht hätten, einerseits sogar [PAGE 370] innerhalb der Efta ein Aussenseiter wären und wir andererseits einen Konkurrenz- und Wettbewerbsnachteil gegenüber den Staaten hätten, mit denen wir in Bezug auf Mexiko in Konkurrenz stehen.
Der Kommissionssprecher, Herr Béguelin, hat geschildert, in welchen Volumina wir uns bewegen: Es sind relativ bedeutende Beträge. Ich denke, dass es uns nicht gut anstehen würde, wenn wir in Fragen, in denen andere Staaten das nicht tun, die Muskeln spielen lassen würden. Die lachenden Dritten wären unsere Konkurrenten in Mexiko.
Wir haben bis jetzt die Linie verfolgt, Menschenrechte und Wirtschaft im Privatsektor nicht direkt miteinander zu verbinden. Dort, wo sich das machen lässt - da bin ich mit Herrn David einig -, soll man es tun. Aber eher in der Entwicklungszusammenarbeit; vielleicht eher dort, wo man mit Konditionalität etwas machen kann. Aber nicht in solchen Abkommen; denn so würden Schweizer Unternehmen bestraft. Ich kenne eine ganze Reihe davon.
Ich kenne auch Mexiko. Mexiko ist ein für Lateinamerika typisches Land mit all dem, was dazu gehört: Mexiko hat drei, vier Industriezentren, hat Landwirtschaft, hat Tourismus, hat Industrie. Alle Schweizer Unternehmen haben dort Arbeitsplätze und haben auch Möglichkeiten für den Export geschaffen. Im Übrigen gibt es auch die Möglichkeit des Exportes aus den Gebieten, an die Herr David wahrscheinlich denkt, nämlich Chiapas. Es gibt die Möglichkeit landwirtschaftlicher Exporte nach Europa und in die Schweiz; das darf man auch als Hilfe an die Bevölkerung betrachten.
Ich bin der Auffassung, dass wir sehr aufpassen müssen, wenn wir als Einzelne Menschenrechtsfragen mit Wirtschaftsfragen verknüpfen wollen. Man kann das tun, aber dann soll man es zuerst im Rahmen von Organisationen tun, und nicht, wenn man der Letzte ist, der sich dann noch Fesseln anlegt oder Schwierigkeiten bei einem solchen Abkommen einhandelt.
Ich bitte Sie, den Anträgen der Kommission auf Eintreten und Zustimmung zu diesen Abkommen zu folgen.