Lexipedia

Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2006-06-19

Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-19

Wortprotokoll

Der Initiant, Herr Zisyadis, beantragt mit seiner parlamentarischen Initiative, das sogenannte Gats-Abkommen, das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen, das derzeit im Rahmen der WTO ausgehandelt wird, dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Namens der Mehrheit der Kommission empfehle ich Ihnen, dieser Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission hat mit 12 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen so beschlossen.

Die Verhandlungen über das Gats-Abkommen, das in der Öffentlichkeit tatsächlich sehr kontrovers diskutiert wird, [PAGE 980] dauern nun schon lange. Es ist nicht genau abzusehen, wann sie beendet sein werden.

Aus Schweizer Sicht ist zunächst einmal festzuhalten, dass wir ein Land sind, das Dienstleistungen exportiert. Der Export von Dienstleistungen ist für die Schweiz von ausserordentlicher Bedeutung. In Bezug auf Dienstleistungen ist die Schweiz tatsächlich international wettbewerbsfähig. Es ist für die Schweiz, das ist die feste Meinung der Kommissionsmehrheit, von existentieller Bedeutung, dass Handel und Export von Dienstleistungen in geordnetem Rahmen ablaufen können. Jegliche Tendenz, sich in diesem Bereich abzuschotten, nicht mitzumachen, wäre zum Schaden der Schweiz - darüber muss man sich im Klaren sein.

Als kleines Land ist die Schweiz selbstverständlich daran interessiert, dass bezüglich Export von Dienstleistungen Regeln - Regeln, nicht Regulierungen - geschaffen werden, die von allen Partnerländern anerkannt und eingehalten werden. Sie ist daran interessiert, dass nicht einfach Grossmächte im Rahmen eines "Rechtes des politisch Stärkeren" ihre Vorstellungen einseitig durchsetzen können. Deshalb ist es gerade für ein kleines Land, für einen Kleinstaat wie die Schweiz, von existenzieller Bedeutung, dass vernünftige, von allen anwendbare Regeln geschaffen werden können.

Nun, das Gats-Abkommen wird vor allem deshalb kontrovers beurteilt, weil es sich auch mit der Privatisierung von Dienstleistungen befasst. In diesem Bereich gehen die Meinungen diametral auseinander, wobei zunächst festzuhalten ist, dass Verschiedenes, was da an Meinungen zirkuliert, auf Missverständnissen beruht. Es trifft zu, dass im Rahmen des Gats die Privatisierung von Dienstleistungen möglich gemacht werden soll. Aber es trifft nicht zu, dass dies in irgendeiner Art und Weise als obligatorisch erklärt worden ist. Jedes Land kann für sich entscheiden, was es im Hinblick auf Privatisierungen übernehmen will und was nicht. Die Schweiz hat - das ist ja ein besonders umstrittenes Kapitel - bezüglich Verfügungsgewalt über Wasser ausdrücklich bekannt gegeben, sie wolle keine Privatisierung dieses Bereichs vornehmen.

Es ist also festzuhalten, dass aus der Sicht der Schweiz keinerlei Absichten bestehen, aufgrund dieses Gats-Abkommens zusätzliche Privatisierungen etwa im öffentlichen Dienst vorzunehmen. Dennoch ist die Kommissionsmehrheit nicht der Auffassung, dass dies verboten werden soll, weil es bekanntlich auch Länder gibt, in denen die Verhältnisse anders sind. Es gibt Länder, in denen die Regierung den Service public z. B. nur der ihr genehmen Mehrheit bzw. dem ihr genehmen Teil der Bevölkerung zukommen lässt und nicht allen. Im Blick auf die Realität macht es wirklich keinen Sinn zu verbieten, dass auch Möglichkeiten gesucht und gefunden werden können, dass auch die vernachlässigsten Bevölkerungsteile in den Genuss von solchen Dienstleistungen kommen können.

Die Kommissionsmehrheit möchte Ihnen empfehlen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, die ganze Problematik rund um das Gats sachgerecht und nicht ideologisch zu beurteilen und dabei die Referendumsmöglichkeit so zu bewerten, wie dies von der Verfassung vorgegeben ist. Das Gats schafft nicht automatische Rechtsanpassungen, es schafft nur Möglichkeiten, die gesetzliche Anpassungen erlauben würden, die dann ohnehin in der Regel dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Wenn es um einen Verfassungsartikel ginge, käme ein obligatorisches Referendum zum Zug. Aber aus dem Gats-Abkommen selbst entstehen keine Automatismen. Und da gilt Folgendes: Die Logik bezüglich Staatsvertragsreferenden lautet so, dass nur dann, wenn unabänderliche Rechtsanpassungen automatisch akzeptiert werden müssen, das obligatorische Referendum vorgesehen ist. Wenn dies nicht der Fall ist, dann ist das obligatorische Referendum von der Verfassung her nicht gerechtfertigt.

Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass bezüglich Gats nicht von der geltenden Regel abgewichen werden soll, und beantragt Ihnen deshalb, der parlamentarischen Initiative Zisyadis keine Folge zu geben.